Tests sollen kosten und mehr Rechte für Geimpfte
Beschlussvorlage durchgesickert: Das sind die Regeln für den Corona-Herbst
Wie wird es diesen Herbst für uns weitergehen? Darüber entscheiden Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Ministerpräsidenten am Dienstag. Die vorläufige Beschlussvorlage liegt RTL bereits am Montagabend vor. Gut sieht es für Geimpfte und Genesene aus. Wer auch ohne Impfung ins Restaurant oder ins Fitnessstudio gehen möchte, muss sich künftig wohl testen lassen – kostenpflichtig, wie das Video zeigt.
Das kommt im Herbst auf uns zu:
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Alle sollen sich impfen lassen
Bund und Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das Coronavirus wahrzunehmen. Dazu fordern sie die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten.
Geimpfte und Genesene bekommen ihre Rechte zurück
„Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus“, heißt es in der vorläufigen Beschlussvorlage. Geimpfte und Genesene sollen darum von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen werden.
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Auch eine Quarantäne soll bei symptomlosen Kontaktpersonen nach abgeschlossener Immunisierung nicht mehr erforderlich sein. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst. Geimpfte und Genesene sollen ebenfalls von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen werden.
Hygieneregeln bleiben
Maßnahmen wie Abstand halten, Händehygiene, Maskenpflicht in Innenräumen sowie regelmäßiges Lüften bleiben vorerst. Zudem ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Auch das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Alle vier Wochen soll die Erforderlichkeit der Maßnahmen überprüft werden.
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3G in Innengastronomie, Fitnessstudio & beim Friseur
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen (und über 6 Jahre) ist, muss künftig einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, in folgenden Fällen vorweisen:
Beim Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
In der Innengastronomie
Bei Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
Bei der Teilnahme an Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen
Bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
Bei Sport im Innenbereich (z. B. in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
Bei Beherbergung: Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts
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Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil bleibt. Ein genauer Grenzwert geht aus der vorläufigen Beschlussvorlage nicht vor. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel soll mindestens alle vier Wochen überprüft werden.
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Bürgertests werden kostenpflichtig
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests nicht vorgesehen. Das Angebot kostenloser Bürgertests für alle soll darum ab Oktober beendet werden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
Clubs sollen Hygienekonzepte vorlegen
Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind, heißt es in dem Papier. Für diese Bereiche sollen darum dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorgelegt werden. Die Länder und Kommunen wollen weiterhin durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.
Arbeitsschutzverordnung wird angepasst und verlängert
Der Bund will zur Verhinderung von Corona-Infektionen innerhalb von Betrieben die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gelte vor allem für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte und die Verpflichtung Tests anzubieten.
Impfquote und Hospitalisierungswert zählen neben Inzidenz
Nicht mehr nur die 7-Tage-Inzidenz soll künftig als Richtwert herangezogen werden. Auch die Hospitalisierungsrate sowie die Impfquote sollen neben der Inzidenz genau beobachtet werden, um über weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu entscheiden.
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Ausnahmezustand soll verlängert werden
Die Bundesregierung will außerdem die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ über den 11. September 2021 hinaus verlängern. Sie dient als rechtliche Grundlage aller Corona-Beschränkungen. (akr)