Pannenserie zur Abgeordnetenhaus-Wahl geht weiter
Berliner Chaoswahl, die Zweite: Verwirrung um Wahltermin

Die Pannenserie vor der Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl will einfach nicht abreißen. Wahlwiederholung, falsch plakatierte Kandidaten und nun kommen auch noch inkorrekte Wahltermine dazu. Die ohnehin schon chaotische Wahl verkommt immer mehr zur Farce.
Viel Verwirrung im Vorfeld: Die Wahl findet am 12. Februar statt
Wer der Berliner SPD-Fraktion via Facebook folgt, wird sich kurz die Augen gerieben haben. „Am 12. November werden das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente im Rahmen der Nachwahl erneut gewählt“, hieß es in einem Facebook-Posting, das mittlerweile gelöscht wurde.
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Wer am 12. November seinen Wahlzettel vor Ort ausfüllen möchte, wird die Wahllokale allerdings nur von außen betrachten können. Denn diese Angabe ist schlichtweg falsch. Der offizielle Wahltermin ist nämlich auf den 12. Februar terminiert worden. Also neun Monate vor dem von der SPD geposteten Termin.
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"Ein simpler Tippfehler“
Die Berliner SPD-Fraktion räumt den Fehler selbst ein. „In einem Post auf der Facebook-Seite unserer Fraktion stand kurzzeitig ein falsches Datum für die Wiederholungswahl“, teilte die Berlin-Fraktion mit. Grund dafür sei ein „simpler Tippfehler“. „Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, wurde der Post auf Wunsch des Parlamentarischen Geschäftsführers gelöscht“, heißt es auf RTL-Anfrage.
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„Bei dem gleichen Post auf unseren Konten bei Instagram und Twitter stand stets das richtige Datum, also der 12. Februar 2023“, teilte die Pressestelle der SPD-Fraktion mit. Allerdings taucht derselbe Post mittlerweile auf keiner der genannten Social-Media-Plattformen mehr auf.
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Falsches Wahldatum auf englischsprachigen Unterlagen
Nicht nur die SPD-Fraktion in Berlin hat sich beim Datum der Wiederholungswahl vertan. Auch in offiziellen Wahlbenachrichtigungen wurde ein falscher Termin angegeben, wie die „Berliner Zeitung“ kürzlich berichtete. Dieser Fehler lässt sich allerdings nicht kurzfristig korrigieren, da die Informationen per Post zugestellt wurden. An einer Korrektur werde aber derzeit gearbeitet.
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Berlinerinnen und Berliner, die die englischsprachige Version der Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dürften nun ebenfalls verwirrt sein. In der fettgedruckten Überschrift zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist zunächst das korrekte Datum erwähnt – der 12. Februar 2023. Wenig später taucht im Fließtext schließlich der 12. September 2023 als Termin auf, ehe anschließend die Deadline zur Abgabe der Briefwahlunterlagen wieder vor den korrekten Wahltermin gesetzt wurde. Nämlich den 12. Februar 2023. Dieser Fehler soll nur bei der englischsprachigen Version aufgetreten sein, so die Landeswahlleitung. Doch damit ist die Serie an Fehltritten bei der Wiederholungswahl längst nicht abgeschlossen.
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Unzulässige Wahlwerbung der SPD?
Zurück zur Berliner SPD-Fraktion. Die hat sich offenbar mit ihrem Briefwahlaufruf unzulässiger Wahlwerbemaßnahmen bedient. Denn Wahlwerbung ist nicht die Aufgabe von Fraktionen, sondern vielmehr der Partei, heißt es seitens anderer Parteien. Allerdings ist dieser Aspekt auch immer an die Finanzierungsfrage geknüpft. Denn schon im Jahr 1966 erklärte das Bundesverfassungsgericht Parteienfinanzierung aus der Fraktionskasse für nicht rechtens. Die Finanzierungsfrage dürfte bei einem Posting über die sozialen Medien aber ohnehin eher als gering einzustufen sein.
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Seitens der SPD-Fraktion nimmt man eine genauere Trennung vor, was Wahlwerbung ausmacht und ab wann es sich um einen Informations-Post handelt. Auf RTL-Anfrage heißt es: „Wahlwerbung erfolgt ausschließlich durch die Parteien. Der generelle Hinweis, dass Briefwahlen als Form demokratischer Teilhabe ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich sind, hat einen allgemeinen, informativen Charakter und stellt keine Aufforderung zur Wahl einer bestimmten Partei dar.“ Ob es sich deshalb um unzulässige Wahlwerbemaßnahmen handelt, kann (noch) nicht abschließend geklärt werden. Allerdings bleibt zu hoffen, dass die Pannenserie im Vorfeld der Abgeordnetenhaus-Wahl damit beendet nun endgültig ist – ansonsten dürfte die Wahlbeteiligung wohl deutlich geringer ausfallen.
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