Wahl-Hammer in der Hauptstadt
Berliner müssen jetzt sogar gleich zwei Mal neu wählen

Nach den Pannen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses in Berlin im September 2021 müssen Berliner bald zwei Mal neu wählen. Denn von Störungen war auch die gleichzeitige Wahl des Bundestages in der Hauptstadt betroffen. Die Wiederholung der beiden Abstimmungen kann nicht gleichzeitig erfolgen – wegen Terminschwierigkeiten.
Wahlwiederholung in Berlin: Zwei Termine nötig
Die Berliner müssen sich bei den aufgrund von Pannen notwendig gewordenen Wahlwiederholungen im nächsten Jahr auf zwei Termine einstellen. Wegen anderer Fristen könnten die Wahltermine auf Landes- und Bundesebene nicht zusammengelegt werden, teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag mit.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus vom September 2021 für ungültig erklärt. Die Wiederholung der Abstimmung soll am 12. Februar 2023 erfolgen. Auch die Bundestagswahl soll nach einem Beschluss des Bundestages wiederholt werden - allerdings nur teilweise. Dagegen sind noch Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht möglich.
Beschwerde kann noch beim Bundesverfassungsgericht erfolgen
Sollte innerhalb von zwei Monaten keine Beschwerde beim obersten Gericht in Deutschland eingehen, wird die Bundestagswahl in Berlin laut Bundeswahlleiter Thiel definitiv wiederholt. Spätestens 60 Tage nach Ablauf der zweimonatigen Frist im Januar. Der 5. März 2023 wäre demnach der letztmögliche Termin. Den genauen Termin bestimmen müsse der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler.
Die Parteien im Bundestag gehen allerdings davon aus, dass der Beschluss des Bundestages angefochten wird. Er beschloss in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Bundestagswahl in 431 Berliner Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholt werden muss. (dpa/jak)