Gericht:
Impfpflicht kann kommen
Heute hat sich erstmals das oberste Verfassungsgericht der Bundesrepublik zum Thema geäußert. Die höchsten Hüter der Grundrechte sagen: Die Impfpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen kann kommen. Heißt: Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Eilanträge gegen Gesetz abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Eilanträge abgewiesen, die das Gesetz kurzfristig stoppen wollten. Damit ist das Thema aber auch für die Richter noch nicht vom Tisch. Geklagt haben rund 300 vor allem ungeimpfte Beschäftigte und Einrichtungsleiter, die weiter Ungeimpfte beschäftigen wollen. Über ihre Verfassungsbeschwerde muss das Gericht noch entscheiden. Ein Ergebnis wird aber erst nach dem 15. März erwartet.