Verliert er jetzt seinen Job?

Junger Polizist schießt eigenen Bruder an

27.02.2019, Berlin: Ein Notarztwagen der Feuerwehr steht in der Falkenberger Straße in Neu-Hohenschönhausen. Am Abend war aus dem 10. Obergeschoss des Hauses ein siebenjähriges Kind gestürzt. Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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soe, dpa, Paul Zinken
von Marylin Müller

Wollte er einfach nur der coole große Bruder sein?
Wenn ja, dann ist das aber ganz schön nach hinten losgegangen. Ein 22-jähriger Polizeibeamter löst in seiner eigenen Wohnung am Abend im Berliner Stadtteil Gropiusstadt einen Schuss mit seiner Dienstwaffe aus. Er trifft seinen 15-jährigen Bruder am Hals. Der muss stark blutend ins Krankenhaus gebracht werden.

Die Kriminalpolizei ermittelt

Aktuell befindet sich der Minderjährige in stationärer Behandlung. Schwebt aber wohl nicht in Lebensgefahr. Auf RTL-Anfrage spricht die Polizei von einer „ungewollten Schussabgabe eines sich in dem Moment nicht im Dienst befindenden Polizisten“. Dennoch: Gegen den 22-jährigen Polizeibeamten wird jetzt wegen Verdacht auf „fahrlässige Körperverletzung“ und Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt.

Solange das „strafrechtliche Verfahren läuft, ruht das Disziplinarverfahren“, heißt es bei der Polizei-Pressestelle. Das heißt, ob der junge Polizist auch noch seinen Job verliert, muss erst geprüft werden.

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Dürfen Polizisten Dienstwaffen zu Hause haben?

Grundsätzlich sind Polizeibeamte befugt Dienstwaffen zu führen, denn sie gelten als „Dauerwaffenträger“. „In Berlin wurde dieses Gesetz 2016 eingeschränkt. Man darf die Dienstwaffe zwar mit nach Hause nehmen, allerdings darf sie nur vom Dienst oder zum Dienst hin geführt werden“, so die Polizei Berlin. „Zu Hause muss die Waffe sicher in einem geprüften Behältnis verwahrt werden. Das Fach muss abschließbar sein. Ob das der Fall war, muss geprüft werden.“