Trittbrett wird zur illegalen MitfahrgelegenheitBlinder Passagier (22) klammert sich bei Tempo 140 an Zug

Lebensgefährlicher Leichtsinn zwischen Winsen und Lüneburg.
Bei der Kartenkontrolle am Dienstagmorgen (02. Januar) im Metronom von Winsen (Luhe) nach Lüneburg bemerkt die Kontrolleurin einen 25-Jährigen, der ohne Fahrausweis unterwegs ist. Am Lüneburger Bahnhof sollen Polizisten seine Personalien aufnehmen – doch es kommt anders.
Im Video: Kinder tanzen auf Bahnstrecke und riskieren leichtsinnig ihr Leben
Zwei blinde Passagiere auf einen Schlag
Und zwar ein zweiter blinder Passagier. Doch die Art und Weise seiner illegalen Zugfahrt übertrifft die des 25 Jahre alten Mannes um Längen – und ist gleichzeitig an Dummheit wohl kaum zu überbieten. Die an Bahnsteig sechs in Lüneburg wartenden Beamten werden bei der Einfahrt des Metronoms nämlich auf einen jungen Mann aufmerksam, der auf dem Trittbrett am Heck der Lokomotive klammert.
Lese-Tipp: 14-Jähriger klettert aus fahrender U-Bahn aufs Dach
Am Bahnsteig angekommen steigt er mutterseelenruhig ab und wird erst durch das Ansprechen der Polizisten aus seinem eigenen Film gerissen. Eindringlich reden sie auf den 22-Jährigen ein und machen ihm deutlich, in was für eine lebensgefährliche Situation er sich soeben gebracht hat – immerhin fuhr der Metronom in Spitze 140 Km/h.
22-Jähriger fährt 25 Kilometer auf Zug-Trittbrett
Außerdem hätte der Lüneburger, der die kompletten 25 Kilometer in unbequemer Position zurückgelegt hat, die Gäste gefährdet: Denn wäre er früher entdeckt worden, hätte er eine Schnellbremsung ausgelöst.
Lese-Tipp: Frau steckt mit Hand in Zugtür fest - und wird mehrere Kilometer mitgeschleift
Der junge Mann zeigte sich uneinsichtig und argumentierte, dass er zu spät auf dem Bahnsteig in Winsen gewesen wäre und noch schnell aufgesprungen sei - worin er wegen des sicheren Standes auch keine Gefahr sehe. Ein gültiges Ticket hatte auch er nicht. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen und des Verstoßes gegen die Eisenbahnbetriebsverordnung erstattet. (hzi)


































