Austauschpflicht bei Öl- und Gasheizungen

Wer Heizungsaustausch verweigert, riskiert hohe Strafen

01.03.2023, Sachsen, Markranstädt: Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. Die Pläne der Ampel-Koalition für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien nehmen Gestalt an. Ab 2024 sollen keine neuen Erdgas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden. An ihre Stelle träten Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Derzeit heizt jeder zweite Haushalt in Deutschland mit Erdgas. Von der FDP kommt scharfe Kritik - und das Handwerk warnt, sich auf Technologien festzulegen. Foto: Jan Woitas/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Einbau einer Gasheizung
woi exa, dpa, Jan Woitas

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen. Wer sich querstellt und sich nicht an die damit einhergehenden Regeln hält, muss mitunter eine hohe Strafe zahlen. Diese Konsequenzen sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor.

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Bußgelder bis zu 5.000 Euro im neuen Gesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Bußgelder von bis zu 5.000 Euro vor, wenn

  • eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig den Vorgaben entsprechend ausgestattet ist.

  • eine Heizungsanlage nicht richtig eingebaut, aufgestellt oder nicht richtig betrieben wird.

  • nicht sichergestellt ist, dass mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

  • eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig geprüft wird.

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Bußgelder bis zu 10.000 Euro im neuen Gebäudeenergiegesetz

Bußgelder bis zu 10.000 Euro sieht das GEG vor, wenn

  • nicht sichergestellt wird, dass einem neuen Eigentümer ein Energieausweis oder eine Kopie übergeben wird.

  • ein Energieausweis oder eine Kopie nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt wird.

  • nicht dafür Sorge getragen wird, dass die auf dem Energieausweis genannten Daten richtig sind.

  • wenn nicht sichergestellt wird, dass eine Immobilienanzeige die geforderten Pflichtangaben enthält.

Bußgelder bis zu 50.000 Euro

Bußgelder von sogar bis zu 50.000 Euro sieht das Heizungsgesetz vor, wenn

  • ein neues Gebäude nicht richtig errichtet wird.

  • die Geschossdecke nicht richtig gedämmt wird.

  • ein klimaschädlicher Heizkessel betrieben wird.

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Ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden

L-R Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin am 22. Februar 2023. Kabinettssitzung im Kanzleramt *** L R Economics Minister Robert Habeck and Chancellor Olaf Scholz before the cabinet meeting at the Chancellors Office in Berlin on February 22, 2023 Cabinet meeting at the Chancellors Office.
Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin
www.imago-images.de, IMAGO/Emmanuele Contini, IMAGO/Emmanuele Contini

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 19. April, die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen.

Demnach soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden.

Falls die Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. (dpa/mmü)

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