Mord-Anzeige im DarknetAuftragskiller für Ex-Mann gesucht! Gericht fällt Urteil gegen Ärztin und Ehemann

Einen Auftragskiller im Internet bestellt, um den Ex zu töten.
Genau das hat eine Ex-Schönheitschirurgin geplant: Sie und ihr neuer Ehemann haben über das Darknet versucht, einen Mörder zu finden, der ihren früheren Lebenspartner aus Hamburg töten sollte. Jetzt hat das Landgericht Hamburg das Paar verurteilt.
Killer sollte 15.000 Euro erhalten
Es ist wie bei einer Kleinanzeige im Internet: Mit Foto und Anschrift des Ex-Mannes sucht die Ärztin im Darknet den passenden Killer. 15.000 Euro in Bitcoin ist ihr diese Tat wert. Als niemand auf ihre Anzeige eingeht, behauptet die 49-Jährige, dass ihr Ex-Mann Kinder missbraucht hätte. Der tatsächliche Grund für den Auftragsmord soll jedoch ein Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter sein.
Als würde sich das noch nicht anhören wie im Film:Die Ermittlungsbehörden kommen dem Ehepaar durch einen Tipp des FBI auf die Schliche. Denn das FBI hatte die Auftragskiller-Vermittlung im Darknet zuvor beobachtet.
Lese-Tipp: Die Akte des Auftragskillers! Abgewiesener Liebhaber suchte im Darknet nach Auftragsmörder
Im Video: Auftragsmörder bringen die falsche Frau um
Anstiftung zum Mord: Mehr als fünf Jahre Haft!
Vor dem Landgericht Hamburg muss sich die 49 Jahre alte Schönheitschirurgin und ihr neuer Lebensgefährte jetzt für die Anstiftung zum Mord verantworten. Während der Anklageverlesung im Dezember hält sich die Ärztin die Ohren zu. Die Anwältin der Medizinerin machte nach der Verlesung der Anklage psychische Probleme ihrer Mandantin geltend.
Das Urteil vom Landgericht ist nun aber eindeutig: Für das Landgericht ist es erwiesen, dass das Ehepaar versucht hat, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren, der den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten sollte.
Die 49 Jahre alte Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 52 Jahre alte Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Lese-Tipp: Aus unerwiderter Liebe: Mann sucht Auftragsmörder im Darknet - und fällt auf Betrüger rein
„Das ist ein außergewöhnlicher Fall“, erklärt die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Denn zum einen würde ein solches Verbrechen nicht häufig vorkommen und zum anderen, weil zwei ehemals beruflich erfolgreiche Menschen zu so einer Tat fähig seien. Die Richterin bescheinigte den beiden Angeklagten „eine enorme Fallhöhe“, aber Verbrechen kämen in allen Gesellschaftsschichten vor. (dpa/jsi)