Er schlug Doktorandinnen mit BambusstockAnderthalb Jahre auf Bewährung für Göttinger Prügel-Professor

Jetzt ist er wohl auch den Beamtenstatus los!
Er soll zwei Doktorandinnen und eine Uni-Mitarbeiterin geschlagen haben. Vor Gericht bekommt der Göttinger Uni-Professor dafür jetzt seine Strafe.
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Angeklagter verliert wohl Beamtenstatus
Eigentlich ist der 60-Jährige schon vor rund zwei Jahren verurteilt worden. Zu elf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe. Doch das Urteil war der Staatsanwaltschaft zu milde, sie legte Revision ein, plädiert im zweiten Prozess für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Und hat Erfolg: Der Prügel-Prof wird zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.
Für den Angeklagten bedeutet das neben der Strafe auch, dass er kein Beamter mehr ist, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Denn: Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, verliert ein Beamter automatisch seinen Beamtenstatus.
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Zum Prozessauftakt gesteht der 60-Jährige
Vor dem Landgericht Göttingen steht der Forstwissenschaftler am Donnerstag (22. Februar) wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung. Von Juli 2014 an soll der Hochschullehrer über mehrere Jahre hinweg mit der flachen Hand oder einem Bambusstock drei Frauen auf den Hintern sowie die Brüste geschlagen haben. Ein Vorfall aus dem Sommer 2015 – besonders perfide: Der 60-Jährige soll eine Doktorandin dazu gebracht haben, für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen, sagt der Vorsitzende Richter David Küttler am Tag der Urteilsverkündung. Vorab habe er die Bürotür abgeschlossen und den Schlüssel eingesteckt. „Es war eine Demütigung ersten Ranges“, so der Richter. Schon zuvor habe er ihr bei ähnlichen Attacken mit der Kündigung gedroht.
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Er schäme sich für seine Taten. Das erklärt der 59-Jährige beim Auftakt (17. Januar) des Revisionsprozesses vor Gericht in einem Statement, das seine Anwältin vorliest. Eine Tat gibt er damals sogar zu, habe die Schläge aber eher als „Patscher“ wahrgenommen. Die unfassbare Erklärung des Mannes: Er wollte die Leistungen seiner Opfer verbessern. Zu einem erneuten milden Urteil haben ihm die späte Reue und das halbherzige Geständnis aber nicht verholfen. (dpa/sis)
































