Schuldig!Hitlergruß-Vorwürfe und Drogenbesitz! Urteil gegen Melanie Müller gefallen

Razzia bei Melanie Müller - Verdacht der Urkundenfälschung
Melanie Müller steht in Leipzig vor Gericht.
Jan Woitas/dpa
von Maria Neubauer und Fabian Klein

Berufung gescheitert!
Bei einem Konzert soll Melanie Müller den Hitlergruß gezeigt haben, auch Drogenbesitz wird ihr vorgeworfen. Die Schlagersängerin steht vor Gericht – und wird dort schuldig gesprochen!

Melanie Müller in Berufungsprozess vor Gericht

Im Berufungsprozess wegen Hitlergruß-Vorwürfen gegen Melanie Müller ist am Montag (12. Januar) ein Urteil gefallen. Die Sängerin wurde in beiden Punkten schuldig gesprochen, muss 70 Tagessätze á 50 Euro zahlen (3.500 Euro) und die Verfahrenskosten der ersten Instanz tragen. Nach RTL-Informationen muss zudem eine Immobilie, die ihr gehört, zwangsversteigert werden. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Geldstrafe, die Verteidigung für einen Freispruch.

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Bei dem Prozess urteilte das Gericht zu einem Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen, und weitere Anwesende ihr mit „Heil-Rufen” zu antworten. Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

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Melanie Müller distanzierte sich von Hitlergruß-Vorwurf

Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei „bestürzt und empört”. „Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.” Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.

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Im Berufungsprozess um Melanie Müller ist ein Urteil gefallen.
Im Berufungsprozess um Melanie Müller ist ein Urteil gefallen.
RTL

In beiden Verfahren hatte sie über ihren Verteidiger erklärt, die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen und habe keine politische Aussagekraft. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi”. Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte ihr Verteidiger.

Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes ließ die frühere Dschungelkönigin zurückweisen. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie kurz zuvor besucht hatte. Diese habe die Handtasche zurückgelassen, in der Drogen gefunden worden waren. Sie legt Berufung ein – und scheitert nun erneut. (mit dpa)

Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche