Blockade-Pläne und Widerstand gegen Delegiertentreffen in ErfurtProteste gegen AfD-Parteitag: ver.di NRW will Kosten für Anreise bezahlen
Für den AfD-Bundesparteitag Anfang Juli in Erfurt formiert sich Widerstand. Die Gewerkschaft ver.di NRW ruft ihre Mitglieder zu Gegenprotesten auf und übernimmt sogar die Anreisekosten. Auch der Kölner Grünen-Kreisverband mobilisiert. Doch die geplanten Blockaden werfen rechtliche und demokratische Fragen auf.
ver.di übernimmt Busticket
Mit dem Slogan „Zusammenstehen und Widersetzen“ ruft ver.di NRW per Flyer zur Teilnahme an Protesten in Erfurt auf. Die Gewerkschaft will ihren Mitgliedern das Busticket erstatten und verweist auf das Aktionsbündnis „Widersetzen“, das nicht nur die Anreise organisieren, sondern auch Zufahrten zur Parteitagsveranstaltung blockieren will. Auf RTL WEST-Anfrage antwortet der ver.di-Landesbezirk NRW, der Sachverhalt befinde sich „derzeit in einer rechtlichen Prüfung“.
AfD sieht Gewerkschaftsprinzip verletzt
Für die AfD in NRW geht ver.di mit dem Aufruf zu weit. Sven Tritschler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag, wirft der Gewerkschaft vor, gegen den Grundsatz der Einheitsgewerkschaft zu verstoßen. Gewerkschaften beanspruchten für sich, alle Mitglieder unabhängig von ihrer politischen Überzeugung zu vertreten, das werde hier „ganz deutlich“ missachtet. Tritschler sieht dahinter auch eine strategische Motivation: Die AfD entwickle sich zur neuen Arbeiterpartei und werde damit für die Gewerkschaften zur Bedrohung. Tatsächlich kämpft ver.di mit rückläufigen Zahlen, von rund drei Millionen Mitgliedern bei der Gründung auf zuletzt weniger als zwei Millionen.
Kölner Grüne rufen auf – und ernten Kritik aus den eigenen Reihen
Auch die Grünen in Köln haben in einem Newsletter dazu aufgerufen, den AfD-Bundesparteitag zu „verhindern“. Die Mail kam nicht überall gut an. Carsten Brennecke, selbst Grünen-Mitglied und Kölner Rechtsanwalt, zeigt sich beschämt über den Aufruf seiner Partei. Er betont, dass Demokratie von Meinungsfreiheit lebe und jeder Partei ermöglicht werden müsse, das verfassungsmäßig Garantierte durchzuführen, also auch Parteitage abzuhalten. Wer einer Partei, deren Meinung er nicht teile, diese Möglichkeit entziehe, säge „den Ast ab, auf dem er sitzt“. Die Kölner Grünen begründen ihren Aufruf damit, die Normalisierung einer Partei verhindern zu wollen, deren Führungsfigur Björn Höcke für „offen faschistisches Gedankengut, Menschenverachtung und Deportationsfantasien“ stehe.
Im Video: Interview mit Heiko Teggatz (Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft)
Rechtlich erlaubt – bis zu einem gewissen Punkt
Das Parteiengesetz verpflichtet jede Partei, regelmäßig Parteitage abzuhalten - auch die AfD. Wer eine nicht verbotene Versammlung durch Gewalt verhindert, macht sich strafbar. Auch der Aufruf dazu kann strafrechtlich relevant werden. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke ordnet ein: Das Wort „verhindern“ allein macht einen Aufruf noch nicht strafbar. Strafbar wäre erst der konkrete Aufruf zu Gewalt, etwa Delegierte anzugreifen. Wer dagegen zu zivilem Ungehorsam oder gewaltfreien Sitzblockaden aufrufe, rufe zu etwas auf, das selbst noch nicht strafbar sei, im Einzelfall aber strafbar werden könne. Die entscheidende Grenze liegt also in der Art der Aktion, nicht schon im Wort.































































