Prozess am Landgericht BochumBremsen durchtrennt wegen einer Katze: Ex-Partner zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt
Wegen einer Katze hat ein Mann die Bremsen im Auto seiner Ex-Partnerin durchtrennt. Am Mittwoch (29.07.) stand er ihr am Landgericht Bochum erneut gegenüber. Claudia H. hoffte auf eine Haftstrafe, um endlich zur Ruhe zu kommen.
Todesangst auf dem Weg zur Arbeit
Im Dezember vergangenen Jahres bemerkte Claudia H. auf dem Weg zur Arbeit, dass mit ihrem Auto etwas nicht stimmte. Sie ging vom Gaspedal, ließ das Auto ausrollen und versuchte immer wieder, zu bremsen. Allerdings ohne Erfolg. In Todesangst befürchtete sie, am nächsten Zebrastreifen jemanden zu überfahren. Ihre Rettung war ein Supermarktparkplatz, auf den sie das Fahrzeug lenkte und mit der Handbremse zum Stehen brachte. Ihr Ex-Freund gestand später, sich an den Bremsen zu schaffen gemacht zu haben. Nach eigener Aussage jedoch nur als Denkzettel. Grund für den Konflikt war seine Katze Luna. Claudia H. hatte das Tier zu sich genommen, weil der 47-Jährige es ihren Angaben nach teils bis zu eine Woche lang allein gelassen haben soll. Ohne Essen und Trinken, abgemagert und verängstigt. Für Claudia H. war das schlicht Tierquälerei.
Von Kartoffeln im Auspuff zu durchtrennten Bremsleitungen
Als sich Claudia H. von ihrem ehemaligen Partner trennte, wollte dieser die Katze zurückhaben. Sie gab jedoch nicht nach. Was danach folgte, eskalierte stufenweise: zunächst Kartoffeln im Auspuff, später die durchtrennten Bremsleitungen an ihrem Auto. Zunächst kam der Ex-Freund wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Ein Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass ein tödlicher Unfall am Tatort unwahrscheinlich gewesen sei. Übrig blieb der Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Nach sechs Monaten U-Haft kam der Angeklagte deshalb vorläufig unter Auflagen frei – für Claudia H. und ihre drei Kinder ein bedrückendes Gefühl. Sie beschreibt, wie sie seitdem ständig wachsam ist, sich bei jedem Geräusch erschreckt und selbst bei guten Freunden misstrauisch reagiert.
Drei Jahre und drei Monate Haft – noch nicht rechtskräftig
Am Mittwochmittag(29.07.) wurde der Ex-Partner schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Für Claudia H. bedeutet das: Richtige Ruhe wird erst einkehren, wenn ihr Ex-Partner tatsächlich hinter Gittern sitzt.
































