Neil K. vergewaltigte seine Ex-Freundin und ihre OmaSchwere Vergewaltigung und Brandstiftung! Zwölf Jahre Haft für Axt-Randalierer

Neil K. (Axt-Randalierer) angeklagt wegen Vergewaltigung und Brandstiftung, betritt den Gerichtssaal.
Neil K. betritt den Gerichtssaal, um sein Urteil zu empfangen.

Nur das SEK konnte ihn stoppen.
Neil K. vergewaltigte im Juni vergangenen Jahres seine Ex-Freundin und ihre Großmutter und versuchte daraufhin, sich selbst und eine Tankstelle in die Luft zu sprengen. Das Landgericht Hannover verurteilt ihn dafür zu zwölf Jahren Haft. Die Verteidigung zeigt sich davon überrascht.

Seine Taten machen sprachlos

Das Gericht sieht es als bestätigt an: Neil K. hat erst seine Ex-Freundin und dann ihre Großmutter vergewaltigt. Daraufhin sei der damals 34-Jährige mit einem geklauten Auto, bewaffnet mit einer Axt, zu einer Tankstelle gefahren, habe sich ausgezogen, die Rückbänke seines Wagens mit dem Zapfhahn mit Benzin übergossen und gedroht, sich anzuzünden. Lediglich die schnelle Reaktion eines Tankstellen-Mitarbeiters, der auf einen Panikknopf drückte, habe eine Explosion verhindert. Strafmaß: zwölf Jahre Haft ohne Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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Laut Urteilsbegründung wuchs Neil K. unauffällig auf, absolvierte erfolgreich sein Abitur und verpflichtete sich anschließend als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Später begann er ein Studium der Tiermedizin, das er jedoch vorzeitig abbrach. Sein Leben sei durch langjährigen Alkoholmissbrauch sowie psychische Probleme geprägt. Die Nebenklägerin beschreibt ihn als eifersüchtig und als jemanden, der sich nicht an Grenzen hält. So habe er etwa seiner Ex-Freundin aufgelauert, sie gefesselt und ihr Panzertape um Kopf und Haare gewickelt. Als das Gericht ihn darauf anspricht, gibt er zu, dass er seine sexuellen Fantasien mit ihr ausleben wollte.

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Verteidigung überrascht über Urteil

Der Angeklagte gesteht die Vergewaltigungen, wenn auch nicht vollumfänglich. Seine bipolare Störung hatte das Landgericht zunächst an einer schuldhaften Verurteilung zweifeln lassen, laut Urteilsbegründung habe er die Taten aber vorher vorbereitet und daher nicht aus dem Affekt gehandelt. K.s Verteidiger Anselm Schanz sieht das anders: „Ich bin überrascht, ich glaube, der Mandant ist auch überrascht.“ Schanz glaubt, dass die Frage der Schuldfähigkeit eine komplexere sei; wenn die schriftliche Urteilsverkündung erfolgt ist, werden sie deshalb vermutlich in Revision gehen.

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Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen

Solltest du selbst von Suizidgedanken betroffen sein, such dir bitte umgehend Hilfe. Versuche, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über deine Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich. Wenn du schnell Hilfe brauchst, dann findest du unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 Menschen, die dir Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen, Landgericht Hannover