Brandstiftung ist in Deutschland eine gemeingefährliche Straftat. Das heißt, dass als Folge dieser Straftat eine Vielzahl an Menschen gefährdet wird.
Strafen für Brandstiftung in Deutschland
Brandstifter können in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Mindestzeit liegt bei sechs Monaten, falls es sich um einen minder schweren Fall handelt. Als Brandstiftung gilt laut Gesetz das Anzünden von Gebäuden, Maschinen, Autos, Booten, Flugzeugen und Wäldern. Dabei berücksichtigt wird auch, wie schwer das in Brand gesteckte Objekt beschädigt wurde. Falls für gewöhnlich Menschen in diesem Objekt wohnen oder es sich um eine Kirche oder ein anderes Gotteshaus handelt, dann liegt eine schwere Brandstiftung vor. In diesem Fall kann man mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Dann gibt es auch noch die besonders schwere Brandstiftung. Diese liegt vor, wenn der Brandstifter gesundheitliche Schäden durch sein Handeln verursacht hat. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre. Sie wird auf zehn Jahre erhöht, wenn Personen durch die Brandstiftung ums Leben kommen.
Was ist fahrlässige Brandstiftung?
Brandstiftung kann auch fahrlässig geschehen. Das Höchststrafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Es ist zum Beispiel fahrlässig, wenn jemand Zigarettenstummel falsch entsorgt. Wer unsachgemäß mit Benzin umgeht, handelt ebenso fahrlässig. Im Jahr 2010 wurde zudem eine Frau wegen fahrlässiger Brandstiftung schuldig gesprochen, weil sie den Aufguss einer Sauna während der Arbeit nicht korrekt ausgeführt hat.
Wer kommt für die Kosten auf, die durch Brandstiftung verursacht wurden?
Brandschäden an einem Auto sind durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wie viel Geld der Geschädigte bekommt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. In einigen Verträgen ist eine Selbstbeteiligung festgelegt. Bei einem Totalschaden erhält man aber mindestens den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung, in manchen Fällen auch den Neupreis. Falls das Auto noch einen Restwert hat, wird dieser von der Gesamtsumme abgezogen. Versichert sind außerdem nur fest verbaute Teile oder Gegenstände, die nur im Auto genutzt werden können. Das Handy und das Navigationssystem sind also nicht versichert, der Kindersitz jedoch schon.