Absicht oder ein unglücklicher Zufall? Nach verheerendem Wohnungsbrand – zwei Minderjährige geraten unter Verdacht

Feuerwehr
Nach einem verheerenden Wohnungsbrand in Celle geraten jetzt zwei Minderjährige unter Verdacht. (dpa)
Marijan Murat/dpa

War es Absicht oder ein unglücklicher Zufall?
Nach dem verheerenden Wohnungsbrand in Celle (11. November) teilt die Polizei neue Entwicklungen zum Fall mit. Demnach könnten zwei Jungen den Brand verursacht haben. Für eine Strafverfolgung sind die Verdächtigen noch zu jung. Wen die Polizei stattdessen belangen könnte.

Böllerwurf als möglicher Auslöser des Brands

Demnach sollen die Jungen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren einen Böller auf den Balkon der Wohnung geworfen haben, auf dem Sperrmüll lagerte. Die im Hochparterre gelegene Wohnung in einem Mehrparteienhaus wurde durch das Feuer so schwer beschädigt, dass sie derzeit nicht bewohnbar ist. Auch eine Wohnung im sechsten Stockwerk des Acht-Etagen-Gebäudes ist nicht bewohnbar. Diverse weitere Wohnungen und Balkone wurden nach Polizeiangaben durch den Rauch in Mitleidenschaft gezogen. Eine Katze starb bei dem Feuer, Menschen wurden nicht verletzt.

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Polizei warnt vor gefährlicher Pyrotechnik

Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich die Jungen vor dem Feuer auf einem nahegelegenen Spielplatz auf und zündeten dort handelsübliche Böller und Kinderfeuerwerk. Die Polizei warnt in dem Zusammenhang abermals vor dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik. Zudem seien sowohl der Besitz als auch das Zünden bestimmter Böller außerhalb von Silvester verboten.

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Wen die Polizei jetzt ins Visier nimmt

Da die Verdächtigen noch zu jung für eine Strafverfolgung sind, könnten nun die Eltern der Kinder haften, falls die Geschädigten auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen. „Das umfasst sowohl die Kosten für die beschädigte Wohnung als auch mögliche Folgeschäden. Zudem können Schadensersatzansprüche über Jahrzehnte finanzielle Folgen haben: Wird ein rechtskräftiger Titel (z. B. ein Urteil oder Vergleich) erwirkt, bleibt dieser bis zu 30 Jahre lang vollstreckbar. Selbst wenn die Eltern aktuell keine Mittel zur Zahlung haben, kann die Forderung also noch viele Jahre später geltend gemacht werden”, heißt es in der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Celle. (ele)

Verwendete Quellen: dpa, Polizeiinspektion Celle