Mammut-Prozess in Sachsen-Anhalt startetAnschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Todesfahrer vor Gericht

Der heimtückische Anschlag dauert nur eine Minute.
Sechs Menschen sterben, über 300 werden verletzt. Fast ein Jahr später steht Amokfahrer Taleb Al-Abdulmohsen vor Gericht. Es ist einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Eigenes Gerichtsgebäude nur für diesen Prozess

Fast elf Monate nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kommt der 51 Jahre alte Todesfahrer vor Gericht. Die Anklage wirft al-Abdulmohsen unter anderem Mord an sechs Menschen und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Rund 180 Betroffene und Hinterbliebene treten als Nebenkläger auf, vertreten durch etwa 40 Anwälte. Es ist eines der größten Verfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Damit alle Betroffenen teilnehmen können, wurde eigens ein Interims-Gerichtsgebäude errichtet.

Die Tat

Am 20. Dezember 2024 fährt der damals 50 Jahre alte al-Abdulmohsen mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Seine Fahrt dauert laut Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine Minute und vier Sekunden. Mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde ist er zwischen Marktbuden unterwegs, Tempo 27 wurde als Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt.

Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt
Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024
Heiko Rebsch/dpa

Der Todesfahrer konnte zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre auf den Weihnachtsmarkt gelangen. Die fehlerhaft positionierten Betonblöcke und die ungesicherten Lücken spielen später in der Aufarbeitung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine wichtige Rolle. Gleich nach der Tat wird der Attentäter festgenommen und kommt in U-Haft. Gutachten zeigen später, dass er nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stand.

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Die Opfer

Bei dem Anschlag werden sechs Menschen getötet: fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren sowie ein neunjähriger Junge. Zudem werden mehr als 300 Menschen verletzt oder traumatisiert. Unter den Betroffenen des Anschlags sind nach Angaben des Bundesopferbeauftragten Menschen aus fast allen Bundesländern. Einige kommen auch aus dem Ausland wie etwa Spanien, USA und Großbritannien.

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Fünf Menschen starben, Hunderte wurden verletzt

Die Opfer und Hinterbliebenen haben das Recht, als Nebenkläger am Prozess teilzuhaben. So können sie etwa Fragen stellen und am Ende auch einen Strafantrag stellen. Die Nebenkläger können zu den Verhandlungstagen kommen, sie müssen es aber nicht.

Der Täter

Taleb al-Abdulmohsen stammt aus Saudi-Arabien. Vor der Todesfahrt war er im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern auf drei Stationen. Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von al-Abdulmohsen machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab.

Taleb Al-Abdulmohsen, der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
Taleb al-Abdulmohsen
RTL

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Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem Angeklagten - er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen.

Nach Deutschland war al-Abdulmohsen im Jahr 2006 gekommen, um hier die Facharztausbildung zu absolvieren. Nach seiner Ausbildung beantragte er im Februar 2016 Asyl und erhielt im Juli desselben Jahres Asyl als politisch Verfolgter.

Der Prozess

Das Landgericht Magdeburg hat bis zum 12. März 2026 zunächst knapp 50 Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg verhandelt zwei bis drei Tage pro Woche, mit einer Pause um den Jahreswechsel. Weitere Termine sind möglich.

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Auto nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt
Auto nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt
Hendrik Schmidt/dpa

Zwischenzeitlich stand noch infrage, ob tatsächlich das Landgericht zuständig sein würde. Es legte das Verfahren zunächst dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Strafverfolgung vor, da es der Überzeugung war, dass es sich um ein Staatsschutzverfahren handelt. Anfang Oktober lehnte der Generalbundesanwalt die Übernahme jedoch ab. Die Behörde geht davon aus, dass der Beschuldigte „aus persönlicher Frustration” gehandelt hat.

Das Gerichtsgebäude

Vor Prozessbeginn gegen Magdeburg-Attentäter
Das temporäre Gerichtsgebäude des Landgerichts Magdeburg
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Für den Prozess ist ein spezielles Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichtet worden – allen Betroffenen soll so Gelegenheit gegeben werden, das Verfahren persönlich zu verfolgen. Die Dimension ist riesig: Der Verhandlungssaal ist 65 Meter lang und 30 Meter breit. Er bietet Platz für etwa 450 Nebenkläger und Nebenklagevertreter und hat 200 Plätze für Zuschauer und Medienvertreter. Das Land Sachsen-Anhalt mietet das Gebäude für die Prozessdauer und rechnet mit Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich. (uvo)

Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche