Trotz Gerichtsurteil
Merz will weiter Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückweisen
Keine Kehrtwende!
Die Bundesregierung will trotz des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts weiter Asylbewerber an den deutschen Grenzen zurückweisen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einer „vorläufigen Entscheidung“ des Gerichts, welche das Vorgehen an den Grenzen nicht grundsätzlich infrage stelle: „Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, sagte er.
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Merz: „Die Spielräume sind nach wie vor da“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, an der Praxis, Schutzsuchende an den Grenzen abzuweisen, werde sich „aktuell“ nichts ändern.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte drei Menschen aus Somalia recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Es erklärte die Zurückweisungen für rechtswidrig. Union und Opposition bewerteten die Tragweite dieses Urteils am Dienstag allerdings sehr unterschiedlich.
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Kanzler Merz sprach von einem Urteil, das „die Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas einengt“. Er fügte aber hinzu: „Die Spielräume sind nach wie vor da.“ Innenminister Dobrindt kündigte an, ein Hauptsacheverfahren anzustreben, um dabei vor Gericht die Zurückweisungen juristisch besser zu begründen.
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Kritik von Opposition und Koalitionspartner SPD
Die Grünen kritisierten diese Haltung scharf und argumentierten, das Urteil des Berliner Gerichts sei nicht anfechtbar.
Auch vom Koalitionspartner SPD kam Kritik. Im Wahlkampf habe die Union auf eine „flotte Zurückweisungsrhetorik“ gesetzt, die nun den Praxistest bestehen müsse, sagte der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner dem „Spiegel“.
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Die Einleitung einer „Migrationswende“ mit dem Ziel einer Senkung der Migrantenzahlen war eines der Kernversprechen der Union im Bundestagswahlkampf. (uvo; afp)