„Schmutzige Bakterien,” die Taleb A. „vernichten“ wolleMutmaßlicher Attentäter von Magdeburg drohte bereits 2013 und 2015 mit Anschlag

Die Polizei informiert über ihren Ermittlungsergebnissen zum Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt
Der mutmaßliche Attentäter fiel den Behörden schon 2013 auf.
Christoph Soeder/dpa

Der Täter war den Behörden längst bekannt!
Taleb A. fährt am 20. Dezember auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, raubt fünf Menschen das Leben und verletzt rund 230 weitere. Zehn Tage nach der Horror-Tat gibt das Justizministerium nun Einblick in zurückliegende Ermittlungen – und offenbart vergangene Anschlagspläne!

Drohung gegenüber der Ärztekammer

Bereits am 16. April 2013 droht Taleb A. einer Mitarbeiterin der Ärztekammer während eines Telefonats auf brutale Art und Weise! Einer Mitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommerns zufolge sorgt die aus seiner Sicht langwierige Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung für große Wut bei dem 50-Jährigen – und verleitet ihn zur Androhung eines Attentats! „Er fragte die Mitarbeiterin, ob sie die Bilder aus Boston gesehen habe. So etwas würde dann hier auch passieren.“

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Einen Tag zuvor, am 15. April 2013, sterben beim Anschlag auf den Boston-Marathon drei Menschen und 260 werden verletzt. Die Rostocker Staatsanwaltschaft beantragt daraufhin beim Amtsgericht Rostock am 18. April 2013 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von Taleb A. in Stralsund. Die Beamten finden dort aber weder Waffen noch sonstige gefährliche Gegenstände oder Material zum Bau von Bomben.

Im Video: Taleb A. soll schon früher mit Anschlag gedroht haben

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„Die ganze Welt wird darüber reden“

Etwas mehr als zwei Jahre später erregt Taleb A. erneut Aufregung bei den Behörden. Am 31. August 2015 schreibt er einen Brief an den Generalstaatsanwalt und führt unter anderem aus: „Aus rein postmodernem philosophischem Blickwinkel sind Sie schmutzige Bakterien die bald vernichtet werden sollen um das deutsche Volk vor Ihrer Gefahr zu schützen. Meine moralische Pflicht ist aber die Artikel 92 und 97 Abs. 1 des Grundgesetzes zu vernichten. Dafür bin ich bereit mein ganzes Leben zu bezahlen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Es wird aber nicht lange dauern. Die ganze Welt wird darüber reden.“ [sic]

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Die genannten Grundgesetzartikel beziehen sich auf die Rechtsprechung in Deutschland und die Stellung der Richter. Ein Ergebnis des Vorgangs könne aber aufgrund der gelöschten Akten nicht mehr ermittelt werden, berichtet das Justizministerium in Schwerin weiter.

Erneute neun Jahre später setzt Taleb A. seine grauenvollen Drohungen in die Tat um – und zerstört so die Leben von so vielen Unschuldigen! (fkl, mit dpa)