Aufregung um „Szon Patrol”Selbsternannte Sittenwächter prangern junge Frauen wegen ihrer Kleidung an

Tugendwächter mitten in Europa.
In Polen filmen und fotografieren Männer junge Frauen ohne deren Einwilligung und prangern deren angeblich zu freizügige Kleidung an. Die Aufnahmen stellen sie ins Netz. Das sorgt inzwischen auch über die Landesgrenzen hinaus für Aufregung.
Kinderschützer lassen 15.000 Fotos und Videos löschen
Wie das Schweizer Portal 20 Minuten berichtet, habe das Theater als Scherz zu Beginn des Sommers begonnen, sei mittlerweile aber völlig aus dem Ruder gelaufen. Junge Männer seien in Städten unterwegs, tragen Warnwesten, auf denen „Szon Patrol“ steht. „Szon“ ist eine Abkürzung des polnischen Wortes für „Hure“. Die Möchtegern-Sittenwächter benutzen bewusst die Abkürzung, damit die Beiträge nicht automatisch von den Bots der sozialen Medien gelöscht werden.
Lese-Tipp: Wie können wir unsere Kinder vor Missbrauch im Netz schützen?

Der Trend sei nicht nur in Großstädten, sondern auch auf dem Land zu beobachten, heiß es in dem Bericht weiter. Zur Empörung der Betroffenen und denen, die die Rechte der Mädchen und Frauen verteidigen.
Video-Tipp: Jeder sechste Jugendliche von Cybermobbing betroffen
Täter häufig selbst noch minderjährig
So habe der polnische Ombudsmann für Kinderrecht Plattformen wie Tiktok und Instagram dazu aufgerufen, solche Beiträge konsequent aus dem Netz zu entfernen. Eine bekannte Kinderschützerin hat laut der Agentur PAP Alarm geschlagen und von Hinweisen auf psychische Probleme bei Betroffenen berichtet. 15.000 Aufnahmen hat ihr Netzwerk kidsalert.pl. eigenen Angaben zufolge schon löschen lassen.
Eine Sprecherin sagte den Berichten zufolge, dass sich Eltern von Betroffenen bei ihr gemeldet hätten, deren Kinder nach den Sommerferien nicht mehr zur Schule gehen wollten. Grund seien die Anfeindungen, Beschuldigungen und gemeinen Kommentare unter den Posts der Moralapostel.
Diese für ihr Tun verantwortlich zu machen, sei schwierig – viele der Täter seien noch minderjährig und könnten rechtlich nicht belangt werden.