Mann aus Köthen vor Gericht
„Sie hat gedacht, er zieht eine Waffe“ - selbsternannter Parkplatz-Wächter terrorisiert Autofahrer
Er hat sogar eine Frau mit Baby über eine Stunde festgehalten!
Matthias H. (56) terrorisiert Autofahrer in Köthen. Jeder, der es auch nur wagt in der Nähe seines Grundstücks zu parken, bekommt es mit dem selbsternannten Ordnungshüter zu tun. Dass er dabei regelmäßig zu weit geht, beschäftigt nun erneut ein Gericht.

Köthen: Gericht verhandelt in Berufungsprozess
Das Grundstück von Matthias H. aus Köthen lässt auf den ersten Blick nicht vermuten, welche strenge Regeln dort gelten. Zwar sind an der Hauswand aufgemalte Verkehrsschilder zu erkennen, doch einen wirklichen Sinn würden diese nicht ergeben. Seine Mittel zum Abschrecken von Falschparkern hingegen werden als drastisch und beängstigend beschrieben. Eine, die das hautnah erlebt hat, ist Susanne Brandt (36).
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„Wenn dort ein Auto steht, auch nur einen Millimeter auf seinem Grundstück, wird eine Parkkralle ans Auto gemacht“, schildert sie RTL. Ein krasser Vorfall ist ihr besonders in Erinnerung geblieben: „Ganz schlimm fand ich die eine Geschichte von der Mama, die dort festgehalten wurde, mit Baby im Auto. Die war dann schon nervlich am Ende“, so die 36-Jährige.

„Dann die Kollegin damals aus dem Landkreis, wo er sich John-Wayne-mäßig vors Auto gestellt hat. Sie hat gedacht, er zieht eine Waffe“, erzählt sie weiter. Doch der 56-Jährige zückt in diesem Moment lediglich seine Kamera, um Beweisbilder zu machen. Der Schreck sitzt bei Betroffenen jedoch tief.
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Angeklagter sieht sich keiner Schuld bewusst
Wegen insgesamt fünf Fällen von Nötigung muss sich Matthias H. nun vor Gericht verantworten. Er sieht sich dabei keiner Schuld bewusst. Sein Anwalt pocht auf einen Freispruch. Auch, dass sein Mandat eine Mutter mit Baby blockiert, sei halb so wild, wie er oben im Video erklärt.

Schließlich hätte er die Autofahrerin auf frischer Tat beim Hausfriedensbruch ertappt, so die Begründung. Jetzt soll das Gericht klären: Durfte er Frau und Baby daran hindern, wegzufahren? Bereits eine erste Instanz verurteilt ihn zu einer Geldstrafe. Doch Matthias H. akzeptiert das nicht, geht in Berufung.
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Der 56-Jährige möchte sich nicht zu der Sache äußern und beantwortet RTL keine Fragen. Wie weit das Verständnis des Gerichts reicht, wird sich nun erneut zeigen. Matthias H. hat unterdessen neue Schilder an seinem Grundstück, das er selbst nicht einmal bewohnen soll, angebracht, und droht mit einem Bußgeld von 100 Euro. Seinem Anwalt nach würde es sich dabei aber nur um einen Schadensersatz handeln.