Angriff im Netz auf Belit Onay?„Am Galgen vor dem Opernplatz“ – Facebook-User landet wegen Kommentar vor Gericht

Dieser Beitrag hatte Konsequenzen!
Ein Kommentar in einer Facebook-Gruppe bringt Christian Johannes Haas aus Hannover vor Gericht. Der 57-Jährige soll im Netz Gewalt gegen Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay befürwortet haben. Doch im Gericht wird klar: Der zweideutige Kommentar war wohl anders gemeint, als er zuerst klang.
Ein Satz im Netz wird ihm zum Verhängnis
Im Januar 2025 schreibt Christian Johannes Haas in der öffentlichen Facebook-Gruppe „Hannover-Gruppe” mit über 90.000 Mitgliedern: „Die überwiegende Mehrheit der Gruppe wünsche sich den Oberbürgermeister Belit Onay am Galgen vor dem Opernplatz. Warte, ich muss mich korrigieren, der grüne Sultan, wird er ja genannt.” Die Staatsanwaltschaft Göttingen, zuständig für Hasskriminalität im Netz, wertet das als schwerwiegende Äußerung und beantragt einen Strafbefehl.
Lese-Tipp: So viel Schmerz! Daniela Katzenberger prangert ihre Hater an
„Mir wurde vorgeworfen, eine verbale Straftat im Netz zu verbreiten. Die Beleidigung des Oberbürgermeisters von Hannover: Billigung einer Straftat“, sagt Haas im Gespräch mit RTL. Seine Erklärung: Er habe nicht aufgefordert oder zugestimmt, sondern die aggressive Stimmung in der Gruppe spiegeln wollen.
Video-Tipp: Wie Online-Kommentare unsere Demokratie bedrohen
Er wollte die Hannoveraner wachrütteln
Der Gruppeninhaber, Alexander Erhlich, der im Prozess als Zeuge geladen ist, beschreibt die Seite als ursprünglich harmlose Plattform. Seit zwei Jahren wachse die Gruppe rasant und mit ihr die Zahl der Hasskommentare. „Das rechte Spektrum ist gefühlt 100 mal so laut wie ich sag jetzt mal das Linke“, sagt er im Interview mit RTL.
Der Angeklagte, Christian Johannes Haas erklärt, er habe wegen eben dieser aufgeheizten Atmosphäre emotional reagiert: „Durch Emotionen heraus habe ich dann diese drastische Wörter benutzt , um die Hannoveraner eigentlich aufzurütteln.”
Lese-Tipp: Lisa-Marie Straube wehrt sich nach dem Tod ihres Sohns gegen Hass-Kommentare
Video-Tipp: Auf Facebook beleidigt: Anna-Carina Woitschack hatte Angst
Angeklagter kommt ohne Anwalt
Der Angeklagte sei laut Gruppeninhaber Ehrlich eines seiner aktivsten Mitglieder. Er sagt im Prozess für ihn aus. Nach Anhörung der Beteiligten stellt das Amtsgericht Hannover fest: Der Kommentar ist unglücklich, erfülle aber nicht den Tatbestand der Billigung einer Tötungshandlung. Christian Johannes Haas wird also freigesprochen.
Dass er im Prozess gewinnen würde, dem ist sich der Angeklagte von Beginn an sehr sicher. „Ich bin erleichtert über dieses Urteil. Ich bin auch ohne Anwalt gekommen. Ich hatte keinen Rechtsbeistand, weil ich der Überzeugung war, dass ich zu Unrecht beschuldigt wurde“, sagt Haas nach dem Prozess im Interview mit RTL. Rückblickend sagt Haas: „So würde ich das jetzt nicht mehr schreiben, weil ich ja weiß, was passieren kann.“
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche


































