Erster Sterbehilfe-Fall für Kinder in den NiederlandenArzt beendet Leben von schwer krankem Kleinkind (1)

Baby auf der Intensvistation im Krankenhaus
In den Niederlanden wird erstmals das Leben eines Kindes unter zwölf Jahren beendet. (Symbolbild)
IMAGO / BSIP

Es ist ein Fall, den es in den Niederlanden so noch nie gegeben hat.
Seit 2024 dürfen Ärzte unter strengsten Voraussetzungen das Leben unheilbar kranker Kinder zwischen einem und zwölf Jahren aktiv beenden. Ende 2025 kam es erstmals dazu – und inzwischen wurde bekannt, wie jung das Kind tatsächlich war: Es war noch keine zwei Jahre alt.

Erstmals wird in den Niederlanden das Leben eines Kindes unter zwölf Jahren durch Sterbehilfe beendet

Gedacht ist die Regelung nur für absolute Ausnahmefälle: Als sie eingeführt wird, rechnen die Verantwortlichen laut NL Times mit höchstens fünf Fällen pro Jahr. Die Voraussetzungen sind streng. Wie der zuständige niederländische Prüfungsausschuss für Lebensbeendigung bei Kindern erklärt, muss „die Beendigung des Lebens die einzig vernünftige Möglichkeit” sein, „das hoffnungslose und unerträgliche Leiden des Kindes zu lindern”.

Als der erste Fall im Juni 2026 öffentlich bekannt wird, bleiben viele Details zunächst offen. Bekannt ist lediglich, dass erstmals das Leben eines Kindes unter zwölf Jahren aktiv beendet wurde. Erst der inzwischen veröffentlichte Bericht des Prüfungsausschusses zeigt, unter welchen schweren Erkrankungen das Kind litt – und wie jung es tatsächlich war: knapp 24 Monate.

Gehirn schwer geschädigt: Baby kommt nach 26 Wochen zur Welt

Der Kampf beginnt direkt nach der Geburt. Wie aus dem Bericht des niederländischen Prüfungsausschusses hervorgeht, kommt das Kind während eines Auslandsurlaubs nach nur 26 Wochen und drei Tagen zur Welt – viel zu früh. Nur wenige Monate später zeigt eine MRT-Untersuchung das erschütternde Ausmaß: Das Gehirn ist schwer geschädigt.

Die Folgen sind dramatisch: Das Kind kann nicht sprechen, sieht kaum und wird jeden Tag von mehreren schweren epileptischen Anfällen geplagt. Dabei weint es, überstreckt vor Beschwerden den Rücken und bekommt Atemnot, beschreibt der Prüfungsausschuss. Auch nachts findet das Kind kaum Ruhe und schläft teilweise nur sehr wenig.

Im Prüfbericht heißt es: „Sämtliche Aspekte des Menschseins – Motorik, Verhalten und Persönlichkeit – waren schwer beeinträchtigt, und eine Besserung blieb aus.” Obwohl das Kind schließlich fast zwei Jahre alt ist, entspricht seine Entwicklung laut Ausschuss der eines gerade einmal sechs Wochen alten Babys.

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„Unerträgliche Leiden”: Eltern bitten Arzt, das Leben ihres Kindes zu beenden

Angesichts der sichtbaren Verschlechterung bitten die Eltern schließlich den behandelnden Arzt, das Leben ihres Kindes zu beenden. Laut Prüfungsausschuss spricht der Mediziner mehrfach mit ihnen über diesen Schritt – ihre Haltung bleibt unverändert.

Doch damit ist die Entscheidung noch längst nicht gefallen. Unabhängige Ärzte sehen zunächst noch andere Möglichkeiten. Zwar verursachen die epileptischen Anfälle erhebliche Beschwerden, ein anhaltendes unerträgliches Leiden sehen sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Sie empfehlen unter anderem eine andere medikamentöse Behandlung. Der behandelnde Arzt folgt dieser Empfehlung. Doch die Medikamente bringen nicht die erhoffte Wende: Durch Nebenwirkungen entwickelt das Kind weitere Beschwerden, woraufhin die Behandlung abgebrochen wird.

Ein weiterer unabhängiger Arzt kommt schließlich zu dem Schluss, dass „das unerträgliche Leiden des Kindes durch die anhaltenden Beschwerden” deutlich erkennbar sei. Sein Urteil lautet, dass „es keine andere Möglichkeit gäbe, das Leiden zu lindern oder zu beenden, als durch die Beendigung des Lebens”.

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Prüfungsausschuss fällt Entscheidung über den Arzt

Ende 2025 beendet der Arzt schließlich aktiv das Leben des fast zweijährigen Kindes. Danach meldet er den Fall dem zuständigen Prüfungsausschuss. Das Urteil fällt eindeutig aus: Der Arzt habe „mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt“, heißt es im offiziellen Bericht. Es habe keine Aussicht auf Genesung oder eine wesentliche Besserung gegeben.

Für die Eltern bedeutet diese Entscheidung endgültigen Abschied: Ihr Kind wird keine zwei Jahre alt.

Verwendete Quellen: NL Times, NOS, LZA/LPK, Urteil LK 2026-001