24-Jährige verlor auf Sardinien das Leben
„Nicht wiedergutzumachen“ – Frau von Lufthansa-Chef spricht nach tödlichem Unfall

Sie drückt ihr „tiefes Bedauern“ aus.
Bei einem Autounfall auf Sardinien verliert eine 24-jährige Fußgängerin das Leben. Hinter dem Steuer des SUVs, der die Italienerin erfasste, saß die Ehefrau des Lufthansa-Chefs Carsten Spohr – die sich nun zu dem „tragischen Tod“ zu Wort meldet.
Sie verletzte Fußgängerin tödlich
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der italienischen Mittelmeer-Insel Sardinien hat sich die Ehefrau von Lufthansa-Chef Carsten Spohr bestürzt geäußert. Sie „steht den italienischen Justizbehörden für die notwendigen Ermittlungen voll und ganz zur Verfügung”, heißt es in einer Erklärung ihres italienischen Anwalts, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
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Gegen die 51-Jährige wird nach Angaben des Anwalts wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Sie soll im Urlaub auf Sardinien mit ihrem SUV eine Frau überfahren haben. Die 24-Jährige starb noch am Unfallort. Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa äußerte sich auf dpa-Anfrage nicht.

In der auf Italienisch verfassten Erklärung, die von Anwalt Angelo Merlini verbreitet wurde, heißt es, sie „drückt ihre Bestürzung und ihr tiefes Bedauern über diesen sehr schweren Unfall aus.” Sie sei sich bewusst, „dass ein so großer persönlicher Verlust nicht wiedergutzumachen ist.” Trotzdem werde sie „Maßnahmen ergreifen, um die Folgen zu mildern.”
24-jähriges Unfallopfer arbeitete als Babysitterin
Die Ehefrau des Lufthansa-Vorstandschefs ist Schirmherrin einer Wohltätigkeitsorganisation namens help alliance, die von Beschäftigten der Fluglinie gegründet wurde. Inzwischen ist die 51-Jährige nach Deutschland zurückgekehrt.
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Der Unfall ereignete sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden bereits am Dienstag (8. Juli) in dem Nobel-Urlaubsort Porto Cervo. Bei der Toten handelt es sich um eine 24-jährige Italienerin, die als Babysitterin arbeitete. Tests auf Alkohol und Drogen fielen negativ aus. Aufschluss über den Vorfall erhoffen sich die Ermittler von Überwachungskameras, die es in diesem Bereich gibt. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (fkl/dpa)