Kind mit Lederriemen bestraftMutter schlägt Tochter (7) in Flüchtlingsunterkunft – so lautet das Urteil für die Ukrainerin

Heftiger Ausraster kurz nach Ankunft in Deutschland!
Eine Frau (37) hat in einer Flüchtlingsunterkunft im Juli 2023 auf ihre Tochter eingeprügelt und dem Kind schwere Verletzungen zugefügt. Die Rede ist von Hämatomen, Striemen und einer Peitschenverletzung an der linken Wade. Das Amtsgericht Tettnang verurteilte jetzt die Ukrainerin.
Belastende Umstände in Flüchtlingsunterkunft
Anfang Juni 2023 flieht die Ukrainerin mit ihrer damals siebenjährigen Tochter nach Deutschland, sie kommen in eine Flüchtlingsunterkunft im Bodenseekreis in Baden-Württemberg, berichtet die Schwäbische Zeitung. Die Frau leidet psychisch offenbar sehr unter den Umständen.
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Sie wohnt mit ihrer Tochter in einem Sechsbettzimmer – nur durch Stellwände von den Nachbarzimmern getrennt. Der anhaltende Lärm und die jungen Männer unterschiedlicher Nationen machen ihr Angst, so die Angaben der 37-Jährigen. Zudem erfährt sie einen Tag vor der Tat wohl, dass ihr Ehemann im Ukrainekrieg durch Granatsplitter verletzt worden sei und im Krankenhaus liege.
Tochter lebt seit Vorfall bei Pflegefamilie
Am Tag des Vorfalls trinkt die Mutter Bier, was sie wohl sonst nicht tut, schreibt die Schwäbische Zeitung weiter. Es kommt eins zum anderen: Ihre Tochter streitet sich mit anderen Kindern, dann weigert sie sich, ihre Hausaufgaben zu machen, so die Mutter. Daraufhin zerrt die Frau ihr Kind vom Etagenbett herunter und schlägt es erst mit der Hand, dann mit dem Riemen ihrer Handtasche. Anschließend tritt sie das Mädchen, so die Staatsanwaltschaft. Seit dem Vorfall lebt die Tochter bei einer Pflegefamilie.
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„Sie schämt sich und sagt, dass sich so etwas nie wieder wiederholen wird“, übersetzt ihre Dolmetscherin vor Gericht. In der Ukraine gebe es kein Gesetz, das verbietet, eigene Kinder zu schlagen, erklärt die Angeklagte dem Richter. Sie soll früher auch von ihren Eltern geschlagen worden sein. Vor diesem Fall habe sie selbst ihrer Tochter maximal nur einen „Klaps auf den Po“ gegeben, schreibt die Zeitung.
Ukrainerin möchte wieder mit ihrem Kind zusammenleben
Nach dem Vorfall habe die Angeklagte nicht mehr getrunken, sie befinde sich in psychologischer Behandlung. Ihr Wunsch sei es, wieder mit ihrem Kind zusammenzuleben, heißt es. An Wochenenden sehen sich die beiden. Das mittlerweile achtjährige Mädchen leide nicht unter dem Vorfall, so eine vom Jugendamt engagierte Familienhelferin. Im Oktober will der Richter entscheiden, ob die Beschuldigte ihr Kind wiederbekommt.
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Durch ihr Geständnis und ihre schwierige Situation im letzten Jahr, könnte es offenbar gut für sie aussehen. Der Richter habe erkannt, dass die Mutter ihr Kind nicht quälen wollte, sondern im Affekt gehandelt habe. Richter Christian Pfuhl habe die Frau vor Gericht davor gewarnt, Gewalt gegen ihre Tochter anzuwenden, so die Schwäbische Zeitung. Das Amtsgericht Tettnang habe der Ukrainerin wegen schwerer Körperverletzung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Euro verhängt, somit eine Gesamtstrafe von insgesamt 1.500 Euro. (gsc)


