Psychische Folgen nach der Tat
Mann fordert Entschädigung, weil er seine Frau getötet hat

Kaum zu glauben!
Ein Mann hält seine Lebensgefährtin so lange im Schwitzkasten, bis sie stirbt. Durch die Tat, die Untersuchungshaft und das Strafverfahren danach sei er schwer traumatisiert und fordert deswegen eine Opferentschädigung. Doch das Sozialgericht in München sieht das anders.
Mann habe in Notwehr gehandelt
Die damalige Partnerin des Mannes leidet vor ihrem Tod an einer psychischen Störung. Im Wahn soll sie den Mann angegriffen haben und mit einer Glasflasche nach ihm geschlagen haben. Daraufhin habe der Mann die Frau in den Schwitzkasten genommen. Er soll sie so lange festgehalten haben, bis sie aufgehört hat zu atmen. Das Gericht entscheidet im Strafverfahren zunächst, dass der Mann in Notwehr gehandelt habe. Er habe diese Notwehr aber durch das dauerhafte Halten im Schwitzkasten zumindest fahrlässig überschritten.
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Sozialgericht München weist Klage ab
Der Mann sieht sich allerdings als Opfer. Er habe nicht gemerkt, dass seine Lebensgefährtin in Todesgefahr geschwebt sei. „Er vermisse seine Partnerin. Aufgrund der aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung habe er zudem seinen Arbeitsplatz verloren”, fasst das Sozialgericht die Angaben des Klägers zusammen. „Durch das Geschehen, die Untersuchungshaft und das Strafverfahren sei er schwer traumatisiert worden”, heißt es weiter.
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Aber das Sozialgericht München weist die Klage und die Opferentschädigungszahlung ab. Zwar stehe fest, dass der Kläger Opfer eines schwerwiegenden Angriffs mit der Glasflasche geworden sei. Dieser Angriff sei aber beendet gewesen, als die Angreiferin im Schwitzkasten bewusstlos geworden sei. Eine Opferentschädigung stehe dem Kläger daher nur für die Folgen der Kopfverletzungen zu, „nicht jedoch für die psychischen Folgen der Tötung seiner Lebensgefährtin durch ihn selbst.” (jsi/dpa)