Angreifer tötet und verletzt Menschen bei Angriff auf Kita-GruppeMesserstecher von Aschaffenburg muss nicht ins Gefängnis

Der Messerstecher hat am 22. Januar einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet, drei weitere Menschen wurden schwer verletzt
Enamullah O. hat am 22. Januar einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen mit einem Messer getötet, drei weitere Menschen wurden schwer verletzt
Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Enamullah O. kommt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt. Gegen den heute 28-jährigen Messerstecher war in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt worden. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Der Mann hatte im Januar einen zweijährigen Jungen und einen 41 Jahre alten Mann erstochen, zudem drei Menschen verletzt, darunter ein kleines Mädchen (2).

Geständnis beim Prozessauftakt

Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte und den „hochgefährlichen Beschuldigten“ durch die dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, dieser sei psychisch krank.

Yannis starb bei der Messerattacke in Aschaffenburg
Yannis starb bei der Messerattacke in Aschaffenburg
Reuters/privat

Bereits zum Prozessauftakt am 16. Oktober hatte der aus Afghanistan stammende Messerstecher das Verbrechen gestanden. Die Tat ereignete sich am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg.

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Enamullah O. stach mit einem Küchenmesser auf Kinder ein. Dabei starben ein zwei Jahre alter, deutscher Junge marokkanischer Herkunft und ein 41-jähriger Deutscher. Das Opfer war der Kinderkrippengruppe zur Hilfe geeilt. Außerdem verletzte der Täter die zweijährige Elin aus Syrien, einen weiteren Helfer (72) und eine Erzieherin.

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Trotz bekannter Gewalttätigkeit keine Ermittlungen

Aufsehen erregte auch die Tatsache, dass der Täter bereits vor der Attacke im Januar mehrmals als gewalttätig aufgefallen war. Im Sommer 2024 soll er seine Freundin in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau angegriffen haben. Der Vorfall war erst nach dem Messerangriff von Aschaffenburg bekanntgeworden. Der Beschuldigte hatte gestanden, seine Freundin gewürgt zu haben.

Die Polizei hatte ihn seinerzeit nur kurz in Gewahrsam genommen, aber weder Zeugen angehört noch Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht informiert. Ein Polizist wurde deswegen vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen „Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall“ zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Gutachter: „Hohe Wahrscheinlichkeit” weiterer Taten

Laut einem Gutachten war der Messerstecher sowohl bei seiner tödlichen Bluttat von Aschaffenburg als auch bei der Attacke in Alzenau schuldunfähig. Der Mann sei auch heute noch ohne Medikamente gefährlich.

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Der 28-Jährige leide an paranoider Schizophrenie. Die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere „hochaggressive Taten“ begehen könnte, sei „ausgesprochen hoch“, so Hans-Peter Volz, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie forensische Psychiatrie.

Verwendete Quellen: AFP, dpa