Kind (11) in Dortmund totgefahren
Haftbefehl gegen Todesraser - doch der haut in die Türkei ab

Die Polizei musste ihn laufen lassen!
Am Samstagabend (29. Juni) überquert ein 11-Jähriger mit seiner Schwester (15) bei Grün eine Ampel in Dortmund, als ein Auto in sie hinein rast. Der Junge stirbt, die Schwester wird schwer verletzt. Der Fahrer (19) wird festgenommen, dann aber wieder laufen gelassen. Nun liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor - doch er ist längst über alle Berge.
Dortmund: Fahrer wird nun per Haftbefehl gesucht
Nach einem mutmaßlichen Raserunfall in Dortmund, bei dem ein 11-Jähriger tödlich verletzt worden ist, sucht die Polizei den Fahrer des Autos per Haftbefehl. Der 19-Jährige sei allerdings in der Zwischenzeit in die Türkei geflogen, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Henner Kruse. „Jetzt warten wir, ob er wiederkommt.”
Lese-Tipp: Autofahrer (19) erfasst in Dortmund Kind (11) - tot!
Der Anwalt des 19-Jährigen habe angegeben, es handele sich um einen geplanten mehrwöchigen Urlaub und nicht um einen Fluchtversuch. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Er soll am 29. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel missachtet haben. Dabei hat sein Fahrzeug den Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte, erfasst.
Im Video: Richterin mildert Strafe von Raser
Ermittlungen auch wegen eines illegalen Autorennens
Bewegt sich ein Fahrer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fort, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann dies als verbotenes „Alleinrennen” schärfer geahndet werden. Der 11-Jährige hat bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen erlitten und ist später im Krankenhaus gestorben. Auch die 15-jährige Schwester ist auf den Gehweg geschleudert und schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden.
Lese-Tipp: Gregory verliert seine ganze Familie bei Unfall in Berlin
Vergeblich hatte die Staatsanwaltschaft bereits vor der Abreise des Beschuldigten mit deutsch-türkischer Nationalität einen Haftbefehl beantragt. Er soll versucht haben, auf Zeugen einzuwirken und daher wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Fluchtgefahr hat die Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt jedoch nicht gesehen. Das Amtsgericht hat den Antrag zunächst abgelehnt. Erst nach erfolgreicher Beschwerde dagegen beim Landgericht liegt laut Kruse der Haftbefehl vor. (xes, dpa)