Wende nach Drama im HotelMädchen (4) ertrinkt im Pool – Polizei gegen zwei Parteien ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Tragödie im Italien-Urlaub!
Der Tod einer Vierjährigen aus Österreich erschüttert Italien. Nach dem Unglück in einem Hotelpool ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt wegen fahrlässiger Tötung – gegen den Vater des Kindes und möglicherweise auch gegen Verantwortliche des Hotels.
Kind war zehn Minuten unbeaufsichtigt
Der Tod eines vierjährigen Mädchens aus Österreich in einem Hotelpool im italienischen Badeort Milano Marittima hat großes Entsetzen ausgelöst. Das Kind war am Samstag (18. Juli) regungslos im Wasser entdeckt worden. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen starb es wenig später im Krankenhaus.
Aus dem tragischen Badeunfall ist inzwischen ein Ermittlungsverfahren geworden. Wie die österreichische Krone berichtet, geht die Staatsanwaltschaft nun dem Verdacht der fahrlässigen Tötung nach. Im Fokus stehen dabei sowohl der Vater der Vierjährigen als auch Verantwortliche des Hotels. Die Ermittler wollen klären, ob Sicherheitsvorschriften missachtet wurden und ob sich das Unglück hätte verhindern lassen.
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Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Familie gemeinsam zu Mittag gegessen. Anschließend ging die Mutter mit den beiden älteren Schwestern auf das Hotelzimmer, während der Vater mit seiner vierjährigen Tochter im Aufenthaltsbereich blieb. Als auch er für etwa zehn Minuten das Zimmer aufsuchte, verließ das Mädchen offenbar unbemerkt den Spielbereich. Auf Aufnahmen der Überwachungskameras ist laut Krone zu sehen, wie das Kind allein in Richtung Pool läuft.
Nur wenige Minuten später entdeckten zwei Jugendliche die regungslose Vierjährige im Wasser. Sie zogen das Mädchen aus dem Becken und schlugen sofort Alarm. Ein Arzt, der sich ebenfalls im Hotel aufhielt, begann unmittelbar mit der Wiederbelebung, später übernahmen Rettungskräfte. Trotzdem starb das Kind wenig später in einem Krankenhaus.
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Wie konnte das Mädchen an den Pool gelangen?
Genau diese Frage beschäftigt nun die Ermittler. Noch ist unklar, ob die Vierjährige selbst in das Becken stieg oder hineinfiel. Um die genaue Todesursache zu klären, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.
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Nach Informationen der Krone stellten die Ermittler außerdem fest, dass drei Zugangstore zur Poolanlage geöffnet waren. Nach den geltenden Vorschriften hätten diese jedoch verschlossen sein müssen. Damit rückt auch die Verantwortung des Hotels in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Der Pool soll eine Wassertiefe zwischen 70 und 150 Zentimetern haben. Ob mangelnde Sicherungsmaßnahmen zu dem tödlichen Unglück beigetragen haben und wer dafür möglicherweise verantwortlich ist, sollen die weiteren Ermittlungen zeigen.
Verwendete Quellen: Krone


