Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl geplantGestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt – so könnte er aussehen

Diese Änderung könnte so vielen Frauen helfen!
Frauen, die in Deutschland eine Fehlgeburt erleiden, könnten bald Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung scheint in greifbarer Nähe zu sein und könnte noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden.

Wie sieht der gesetzliche Mutterschutz bisher aus?

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen Frauen in der Regel acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten. Diese Schutzperiode gilt jedoch nicht für Fehlgeburten, die medizinisch als vorzeitiges Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche definiert sind.

Lese-Tipp: NRW will den Mutterschutz verbessern – auch SIE sollen profitieren

Frauen haben nur dann Anspruch auf Mutterschutz, wenn die Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche stattfindet oder das Baby mindestens 500 Gramm wiegt. In diesen Fällen wird die Fehlgeburt als Totgeburt klassifiziert, und die Frauen haben Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Bei Fehlgeburten vor der 24. Woche oder bei einem geringeren Gewicht des Babys endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft, ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit für die betroffene Frau.

Gestaffelte Regelung im Mutterschutz geplant

Die geplante Gesetzesänderung sieht eine gestaffelte Regelung vor, die deutlich früher einsetzt und sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft richtet. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) setzt sich für eine Ausdehnung des Mutterschutzes auf Frauen ein, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben. Die Union befürwortet eine Regelung ab der 13. Woche. Die neuen Regelungen zum Mutterschutz könnten wie folgt aussehen:

  • Nach der Geburt: acht Wochen

  • Nach einer Totgeburt: acht Wochen

  • Nach einer Fehlgeburt:
    ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen
    ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen
    ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

Lese-Tipp: Mutterschutz nach Fehlgeburten auch vor der 24. Woche – Frauen kämpfen für Fairness

„Ich freue mich sehr, dass sich jetzt eine breite parteiübergreifende Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“, sagte Paus dem Tagesspiegel. Fehlgeburten können traumatisch sein, und ein gestaffelter Mutterschutz gibt betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Im Video: Forderung nach Mutterschutz auch nach Fehlgeburt

Hier bekommen betroffene Frauen nach Fehlgeburten Hilfe

Für Frauen, die Unterstützung und Hilfe benötigen, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Dazu gehören:

Diese Organisationen bieten Beratung und Unterstützung für Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben.

Lese-Tipp: Marie Nasemann spricht über ihre Fehlgeburt und fordert mehr Schutz für Frauen

Das Ziel dieser Neuregelung ist es, eine Erholungszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt zu gewährleisten und einen besonderen Schutzraum für die betroffene Frau zu schaffen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die Ungleichbehandlung zwischen Fehl- und Totgeburten zu beseitigen und den gesundheitlichen sowie psychologischen Bedürfnissen der betroffenen Frauen gerecht zu werden. (gsc)