Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz: Was er für Mütter bedeutet, wie lange er dauert und alles, was sonst noch wissenswert ist, finden Sie hier.

Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsbetreuung sorgen im Leben einer Frau für magische Momente. Dabei sind sie aber auch sehr anstrengend. All das mit dem Job unter einen Hut zu bekommen, ist eine Herausforderung. Das sieht auch das Bundeskabinett so und regelt daher die Rechte Schwangerer mit dem Mutterschutz.
Der Mutterschutz ist eine 1952 in Kraft getretene Gesetzesregelung und klärt alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis in der Schwangerschaft sowie nach der Geburt. Schwangere werden durch das Gesetz vor Gefahren und Überforderung geschützt. Neben Rechten spricht der Mutterschutz Schwangeren aber auch Pflichten zu. Die Gesetzesgrundlage gilt für Arbeitnehmerinnen jeder Berufsbranche und jedes Arbeitsverhältnisses. Zu den wichtigsten Regelungen zählt dabei, dass Schwangere nachts arbeiten sollen. Damit der Mutterschutz in Kraft tritt, müssen Sie den Arbeitgeber jedoch frühstmöglich über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
Nach der Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde wird Ihr Arbeitsplatz bezüglich seiner Sicherheit beurteilt. Falls Gefahren für Mutter oder Kind entdeckt werden, besteht für die Zeit der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Die betroffenen Frauen haben für diesen Fall ein Recht auf Mutterschutzlohn, der mindestens dem Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Monaten vor Schwangerschaftsbeginn entspricht.
Die bekanntesten Regelungen im Mutterschutzgesetz betreffen den Kündigungsschutz sowie die Schutzfristen. Kündigungen gegen Schwangere sind nur in Ausnahmefällen rechtens. Die Schutzfristen gelten wiederum für die letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin sowie die ersten acht Wochen nach dem Termin. In dieser Zeitspanne dürfen Schwangere und junge Mütter nicht beschäftigt werden. Die Ausfallzeiten werden rechtlich als Arbeitszeit betrachtet, die Gehalts- und Urlaubsansprüche entstehen lässt. Darüber hinaus können Schwangere innerhalb dieser Fristen Mutterschaftsgeld beantragen, um finanziellen Nachteilen zu entgehen.
Seit der Änderung des Mutterschutzgesetzes 2017 profitieren auch Schülerinnen und Studentinnen. Außerdem können Schwangere fortan auf eigenen Wunsch länger arbeiten als bisher. Nach der Geburt eines behinderten Kindes sowie bei bestimmten Geburtskomplikationen steigt die Schutzfrist durch die Neuregelungen auf zwölf Wochen. Darüber hinaus sieht das neue Mutterschutzgesetz auch einen Kündigungsschutz für Frauen mit Fehlgeburten nach der zwölften Woche vor.
Weitere Informationen zu Mutterschutz, Schutzfristen, Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld finden Sie bei RTL News.