Kind war lebensfähigBabyleiche in Gefriertruhe entdeckt – Mutter wegen Totschlags verurteilt

Sechs Jahre Haft für Mutter nach Tod ihres Babys
Die Angeklagte und ihr Verteidiger Jochen Kreissl vor der Urteilsverkündung am Landgericht Fulda.
Michael Bauer/dpa

Schreckliches Unglück oder grausame Absicht?
Eine Frau steht vor Gericht: Sie soll ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einer Gefriertruhe versteckt haben. Das Landgericht Fulda hat nun ein Urteil gefällt.

Mutter versteckt Babyleiche nach Geburt

Das Landgericht Fulda hat eine 35-jährige Mutter wegen Totschlags an ihrem neugeborenen Kind zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Frau ihr unmittelbar nach der Geburt lebensfähiges Baby getötet und die Leiche anschließend in einer Tiefkühltruhe versteckt, um die Tat zu vertuschen.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert, weil der Angeklagten weder Totschlag noch fahrlässige Tötung habe nachgewiesen werden können.

Die Polin hatte die gezielte Tötung ihres Babys bestritten und von einem Unglück gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Geburt in öffentlicher Toilette

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polin ihr Kind im Juli oder August 2022 nach der Geburt in einer öffentlichen Toilette im osthessischen Bad Hersfeld getötet hat. Ob die tödlichen fünf Brüche am Schädel des Babys durch einen Schlag, Tritt oder das Schleudern des Kopfes gegen eine Fläche verursacht wurden, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht mehr klären. Die Leiche des Babys war im Februar 2025 von Nachbarn in der Gefriertruhe entdeckt worden.

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„Irgendwo angestoßen”

Der Aussage der Mutter, das Kind sei „vielleicht irgendwo angestoßen, als es rauskam”, schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Schwere der Kopfverletzung hätte nach Angaben eines Sachverständigen nur ein Sturz aus mindestens drei Metern Höhe erklären können, was in der Toilettenanlage unmöglich war. Von einer geplanten Tötung gingen die Richter aber nicht aus.

Das Gericht blieb im Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und ging von einem „minderschweren Fall” aus. Berücksichtigt wurden unter anderem „die psychische Ausnahmesituation einer Mutter nach der Geburt” und ihre schwierige familiäre Situation, wie der Vorsitzende Richter Jörg Weddig erklärte. Die Angeklagte hat mit ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Kinder. Er wollte keine weiteren und sich seit geraumer Zeit von der Frau trennen. Die Schwangerschaft hatte sie ihrem Umfeld verheimlicht. (dpa/lha)

Verwendete Quellen: dpa