Fabian-ProzessSo erklärt Gina H.s Verteidiger die Widersprüche der Angeklagten

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.
Bernd Wüstneck/dpa

„Kann ich nicht erklären“ und, „Weiß ich nicht“!
Im Prozess um den getöteten Fabian gerät die Angeklagte bei der Befragung durch den Richter massiv unter Druck. Immer wieder konfrontiert er die 30-Jährige mit Widersprüchen – und wirft ihr mehrfach vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. RTL hat mit Gina H.s Anwalt gesprochen.

Richter nimmt Angeklagte im Mordfall Fabian in die Mangel

Stundenlange Befragung am 28. Verhandlungstag im Mordfall Fabian: Der Vorsitzende Richter Holger Schütt geht mit der Angeklagten zahlreiche Aussagen durch. Dabei stößt er immer wieder auf Widersprüche. „Kann ich nicht erklären“, „Weiß ich nicht“ oder „Ich war mit der Situation überfordert“, entgegnet die 30-Jährige mehrfach.

Laut Anklage soll sie den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und anschließend an einem Teich bei Klein Upahl erstochen haben. Danach soll sie die Leiche des Jungen in Brand gesetzt haben. Als mögliches Motiv nennt die Anklage das Verhältnis der Frau zu Fabians Vater und das zeitweise Ende dieser Beziehung. Die Angeklagte bestreitet weiterhin, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

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Richter zweifelt am Grund für Fahrt nach Güstrow

Besonders intensiv beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, warum die Angeklagte am Tag von Fabians Verschwinden nach Güstrow gefahren sein will. Sie hatte angegeben, ihre Großeltern hätten sie zum Geldabheben geschickt. Allerdings habe sie die Bankkarte vergessen.

Die Großeltern sollen dagegen ausgesagt haben, dass die 30-Jährige den gesamten Vormittag zu Hause gewesen sei. Auf die Frage, wie dieser Widerspruch zustande komme, kann die Angeklagte keine Erklärung liefern. Auch ihre Aussage, das Geld einen Tag später geholt zu haben, stellt der Richter infrage. Bankauszüge sollen zeigen, dass die Abhebung selbst bis in die folgende Woche nicht erfolgte. „Warum war das nicht so eilig“, fragt Schütt. Eine klare Antwort bekommt er nicht.

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„Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen?“

Der Richter konfrontiert die 30-Jährige zudem damit, gegenüber Fabians Vater falsche Angaben zu ihrem Aufenthaltsort am mutmaßlichen Tattag gemacht zu haben. „Warum haben Sie den Vater des toten Jungen angelogen?“, will Schütt wissen. An einer anderen Stelle hält er ihr vor, beim Leben ihres eigenen Kindes geschworen zu haben, die Wahrheit zu sagen – obwohl sie ihre Angaben anschließend erneut korrigieren musste. „Dabei ist es nur die halbe Wahrheit“, stellt der Richter fest.

Fragen wirft für das Gericht außerdem ein abgesprochenes Alibi auf. Die Angeklagte hatte dies damit erklärt, ein Treffen mit einem verheirateten Bekannten geheim halten zu wollen. Das Treffen fand laut Gericht jedoch erst am Nachmittag statt, während das vereinbarte Alibi nur bis 11 Uhr galt. Warum? „Ich weiß nicht“, antwortet die Angeklagte.

Auch beim Fund von Fabians Leiche bleiben Fragen offen

Am 14. Oktober 2025 meldete die heute Angeklagte der Polizei, eine Kinderleiche an einem Tümpel bei Klein Upahl gefunden zu haben. Damals erklärte sie, den Körper zufällig bei einem Spaziergang entdeckt zu haben. Allerdings war die Frau bereits am Abend und in der Nacht zuvor mit zwei verschiedenen Bekannten am späteren Fundort gewesen. Ihre anfängliche Falschaussage habe dazu gedient, die Männer zu schützen, erklärt sie im Prozess.

Richter Schütt hakt auch nach, warum sie einem der Bekannten innerhalb weniger Stunden mehrfach vorgeschlagen habe, auf einem Feld bei Klein Upahl zu suchen. Die Angeklagte verweist auf Internetvideos, in denen der Ort erwähnt worden sei. Von einem Feld sei darin jedoch keine Rede gewesen, hält der Richter dagegen. Auch in Sprachnachrichten an den Bekannten habe sie die Videos nicht erwähnt.

Gina H.s Widersprüche sind „nicht traumhaft für eine Verteidigung“

Zehn Stunden hat Gina H. Fragen beantwortet. Doch obwohl sie „sehr bemüht war, alle Fragen ohne Zögern und nach ihrer Erinnerung zu beantworten“, wie ihr Verteidiger Andreas Ohm erklärt, dürfte sie sich mit der Einlassung keinen Gefallen getan haben. Generell seien Widersprüche sicherlich „nicht traumhaft für eine Verteidigung“.

Ihr Anwalt führt die widersprüchlichen Aussagen unter anderem auf die hohe emotionale Belastung zurück. Ohm erklärt der dpa, es sei die Art seiner Mandantin, „vorschnell etwas zu sagen“.

Die Angeklagte (r.) und der Anwalt Andreas Ohm (li.) sitzen im Verhandlungssaal des Landgerichts Rostock vor dem Beginn der Fortsetzung im Verfahren wegen Mordes im Fall Fabian. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit achtjährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben. +++ dpa-Bildfunk +++
Die Angeklagte (r.) und der Anwalt Andreas Ohm (li.) sitzen im Verhandlungssaal im Verfahren wegen Mordes im Fall Fabian.
picture alliance/dpa / Danny Gohlke

Fabians Mutter fragt: „Warum musste er sterben?“

Die Skepsis des Richters bleibt. „Vieles stellt sich als unwahr heraus“, fasst Schütt zum Ende der Befragung zusammen. Er wisse nicht, ob das mit der Krankheit zu tun habe oder mit ihrer Persönlichkeit, aber für schlüssig halte er die Darstellung der Angeklagten nicht, macht er deutlich.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage zweifeln ebenfalls wie Richter Schütt an den Aussagen der Angeklagten. Fabians Mutter wirft der 30-Jährigen „Lügengeschichten“ vor. Schließlich fragt sie emotional: „Warum musste er sterben?“ Das Gericht unterbricht die Äußerungen als unzulässig. Die Angeklagte bleibt bei ihrer Darstellung: „Ich war es nicht.“

Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche und dpa