Wollte er wirklich einen Daumen absägen?Neuer Prozess gegen sogenannten Maschsee-Mörder! Alexander K. (38) nach Monaten in Freiheit wieder vor Gericht

von Valerio Magno und Julian Schlauch

Alexander K. hat vor fast 15 Jahren eine Prostituierte getötet, zerstückelt und in einen See geworfen. Dafür wurde er verurteilt. 2025 kam er auf freien Fuß. Seit Dienstag (15.09.) steht der 38-Jährige in Düsseldorf wieder vor Gericht.

Neue Gewaltvorwürfe gegen Alexander K.

An Neujahr 2026 soll Alexander K. seine Freundin erst als Geisel genommen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er sie dann gewürgt und versucht, ihr den Daumen abzusägen. Laut Anklage brauchte er ihn, um das Handy seiner Freundin zu entsperren. Angeblich wollte er so kontrollieren, ob sie noch Kontakt zu ihrem Ex-Partner hatte. Aber die junge Frau wehrte sich wohl und konnte ins Badezimmer fliehen. Dort soll Alexander K. sein Opfer mit einem Bademantelgürtel an der Dusche gefesselt haben, bis es ihm sein Handy schließlich doch gab. Dann sei der 38-Jährige abgehauen. Elf Tage später wurde er festgenommen. Die Vorwürfe stritt er beim Prozessauftakt ab.

Prostituierte ermordet und zerstückelt

Alexander K. war bis Mai 2025 noch in Haft. 2012 hat der damals 25-Jährige die 44-jährige Prostituierte Andrea B. in Hannover ermordet und zerstückelt. Teile der Leiche warf er in den Maschsee. In den Medien wird er deshalb Maschsee-Mörder genannt. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung stuften ihn die Richter damals als vermindert schuldfähig ein. Nach einer Therapie in der Psychiatrie galt er als geheilt. Im Mai 2025 wurde er entlassen.

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Alexander K. versteckte sich nicht

Nach seiner Haft präsentierte sich Alexander K. auf sozialen Medien und veröffentlichte Musik. In den Texten rappte er auch über den Mord an Andrea B. und nutzte dabei den Namen Maschseemörder teilweise für sich. Im Internet hat er auch sein neues mutmaßliches Opfer kennengelernt. Sollte Alexander K. wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, muss er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen. Das Urteil soll im Oktober fallen.