Nur ein Kreuz!Was ihr für die Europawahl am Sonntag wissen müsst!

Rund 350 Millionen Menschen dürfen in dieser Woche in Europa wählen.
Aber wisst ihr auch, worum es genau geht? Und wie war das nochmal mit der Briefwahl? Alles Wissenswerte – einfach erklärt im Video.

Wen oder was kann ich wählen?

Bei der Europawahl werden alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat dabei nur eine Stimme, darf also nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel setzen. Man wählt keine einzelnen Kandidaten, sondern eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung. 35 sind zur Wahl zugelassen. Je mehr Stimmen die jeweilige Partei erhält, desto mehr ihrer Kandidaten können ins Parlament einziehen. Insgesamt werden im neuen EU-Parlament 720 Abgeordnete sitzen, die meisten davon – nämlich 96 – aus Deutschland, dem bevölkerungsreichsten Land der EU.

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Erstmals dürfen 16- und 17-Jährige wählen

Neu in diesem Jahr: Zum ersten Mal dürfen bei dieser Europawahl hier in Deutschland auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Das ist aber nicht überall so. Wie alt Wähler bei der Europawahl mindestens sein müssen, entscheiden die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten selbst.
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Wie kann ich wählen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Entweder am Sonntag direkt im Wahllokal des Wohnortes – wichtig: Wahlbenachrichtigung und Ausweis nicht vergessen!

  • Oder Vorab per Briefwahl. Hier gilt: Der Wahlbrief muss bis Sonntag um spätestens 18 Uhr eingegangen sein, also: Nicht zu spät losschicken! Entscheidend ist am Ende aber auch nicht WIE, sondern, DASS man seine Stimme abgibt.

Stimmzettel sieht in den Bundesländern unterschiedlich aus

In welcher Reihenfolge die Parteien auf eurem Stimmzettel aufgelistet sind, das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Zuerst stehen die Parteien drauf, so wie sie bei der vergangenen Europawahl abgeschnitten haben. Danach kommen die Parteien und Vereinigungen, die bei dieser Wahl zum ersten Mal dabei sind. So findet zum Beispiel die CDU in neun Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) jeweils auf dem ersten Platz des Stimmzettels.
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Ins Parlament können auch Kleinstparteien einziehen

Anders als bei Bundestagswahlen können auch deutsche Kleinstparteien mit niedrigem einstelligem Wahlergebnis ins EU-Parlament einziehen. Denn: Noch gibt es gibt keine vorgegebene Prozent-Hürde zu erreichen. In anderen EU-Ländern gelten ganz unterschiedliche Grenzen: So legt Zypern die Hürde bei 1,8, Griechenland bei drei Prozent. Parteien in Italien, Österreich und Schweden müssen mindestens vier Prozent erreichen. Eine Fünf-Prozent-Hürde gilt unter anderem in Frankreich, Polen, Tschechien und Ungarn. Großbritannien nimmt wegen des Brexits erstmals nicht an einer Europawahl teil.
Ab diesem Jahr dürfen zudem insgesamt mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament Platz nehmen - 720 Sitze statt bislang 705 werden künftig belegt. Deutschland stellt derzeit mit 96 Abgeordneten den größten Block. (dbl mit dpa)
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