Vom 6. bis 9. Juni ist Europawahl

Reisen, Telefonieren, Wohnen: So verändert die EU unser Leben

EU-Gesetze bestimmen unser Leben.
Ohne Pass quer durch Europa reisen, in einem anderen EU-Land leben oder sogar arbeiten – all das ist für uns EU-Bürger möglich. Manche Vorteile werden wohl erst so richtig deutlich, wenn wir sie auf einmal nicht mehr haben – wie etwa nach dem Brexit in Großbritanniens.

Reisen ganz ohne Pass

Vom 6. bis 9. Juni wird das EU-Parlament gewählt. Brüssel scheint für viele von uns weit entfernt zu sein. Doch EU-Gesetze bestimmen unser Leben mehr, als man denken mag.

Reisen: Wer innerhalb der 27 EU-Länder reisen will, braucht dafür keinen Reisepass. Es reicht ein gültiger Personalausweis. Zusätzlich könnt ihr damit auch nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz reisen. Normalerweise muss das Ausweisdokument an den Grenzen nicht vorgezeigt werden. Mit dem Auto über die EU-Binnengrenzen fahren? Kein Problem, denn der nationale Führerschein wird automatisch anerkannt.

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Telefonieren, wie zu Hause und arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

Telefonieren: Wer im Urlaub, auf Dienstreise oder während des Auslandssemesters sein Handy nutzen will, zahlt dafür im EU-Ausland genau so viel wie zu Hause. Zum sogenannten Roaming zu Inlandspreisen gehören Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Das gilt auch umgekehrt: Ruft etwa eine Mutter aus Deutschland ihre Tochter im Italien-Urlaub an, muss sie nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Arbeiten: Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen der EU-Staaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Eine spezielle Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.

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Ihr könnt euren Wohnsitz frei auswählen

Wohnen: EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich in jedem EU-Land niederlassen. Das gilt nicht nur, wenn ihr dort arbeiten oder studieren, sondern auch, wenn ihr euch dort zur Ruhe setzen wollt.

Mit dem Brexit war damit am 31. Dezember 2020 in Großbritannien Schluss. Seitdem müssen für einen Wohnsitz, Studium und Job im Vereinigten Königreich vorab Visa beantragt werden.

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Bezahlen, Einkaufen und Gesundheit

Bezahlen: Vor der Reise schnell noch Geld wechseln und hohe Gebühren zahlen? Das ist innerhalb der EU größtenteils Geschichte. Mittlerweile könnt ihr in 20 von 27 Mitgliedsstaaten offiziell mit dem Euro bezahlen.

Einkaufen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch das EU-weite Gewährleistungsrecht geschützt. Das bedeutet: Ein Artikel mit Mängeln, muss nachgebessert, ersetzt oder der Preis zumindest teilweise rückerstattet werden. Käuferinnen und Käufer haben ein Anrecht auf zwei Jahre kostenlose Garantie und ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt sowohl für Einkäufe im Laden als auch online.

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Gesundheit: Krank im Urlaub? Mit der europäischen Krankenversicherungskarte gilt, dass dringende Gesundheitsversorgung im EU-Ausland zu denselben Bedingungen und Kosten ermöglicht werden muss wie im Heimatland der Versicherten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, findet auf der Rückseite seiner Versicherungskarte automatisch die europäische Version. (dbl mit dpa)

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