Änderungen gelten ab dem 9. OktoberIBAN-Check inklusive – so werden Überweisungen jetzt sicherer

Zeit ist Geld!
Ab dem 9. Oktober sind Echtzeit-Überweisungen in der EU verpflichtend – und erhöhen zeitgleich die Sicherheit vor möglichen Fehlern oder Betrügern. Was sich alles ändert, erfahrt ihr hier.
Mehr Schutz bei sekundenschnellem Überweisen
Technisch sind Überweisungen binnen Sekunden in Europa seit fast acht Jahren möglich. Vom 9. Oktober an müssen Geldhäuser ihrer Kundschaft nun solche Echtzeitzahlungen (Instant Payments) verpflichtend ermöglichen. Und weil Fehler bei Überweisungen teuer werden können, greifen zu diesem Stichtag zudem neue EU-Vorgaben, die Verbraucher besser vor betrügerischem oder fehlerhaftem Geldtransfer schützen sollen.
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Lange war es in der Bankenbranche üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden in der Regel erst mit Zeitverzug ausgeführt. Bei Instant Payments versprechen die Anbieter, dass das Geld binnen zehn Sekunden von einem Konto auf das andere Konto übertragen wird - und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.
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Überweisungen sollen sicherer werden
Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen.
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Banken müssen vom 9. Oktober an bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?” Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Wie sieht so eine Empfängerüberprüfung praktisch aus?
Innerhalb weniger Sekunden bekommt derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, eine der folgenden Rückmeldungen:
Name und IBAN stimmen überein
Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
Name und IBAN stimmen nicht überein
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Änderungen sollen keine zusätzlichen Kosten verursachen
Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.”
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Bei einem Fehler im Zuge der Überweisung ist es wichtig, schnell zu handeln: Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man unverzüglich die Bank informieren. Ist das Geld schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben, kann eine Rücküberweisung angefragt werden. Dann kontaktiert die Bank des Überweisenden die andere Bank, und diese wiederum ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gebucht wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld auch zurückbekommt.
Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum. (fkl)
Verwendete Quellen: dpa