Mit gespielter Festnahme
Polizistin trägt Dienstkleidung auf Kostümparty – jetzt ist sie raus!

Ein spaßiger Abend bedeutet das Karriere-Aus.
Eine junge Polizeianwärterin feiert auf einer Mottoparty, trägt dabei ihre echte Polizeikleidung und spielt sogar eine Festnahme nach. Videos davon kursieren – und zerstören ihre Zukunft.
Polizeipulli auf der Tanzfläche
Eigentlich soll es ein harmloser Abend werden: eine private Mottoparty mit Freunden und Kollegen. Doch die junge Polizistin erscheint in einem Pullover und einer Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei”. Andere Gäste filmen das Spektakel. Wenig später der Knall: Die Polizeischülerin wird gefeuert.
Und das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt nun klar: Die Frau ist zu Recht entlassen worden, weil „berechtigte Zweifel an [ihrer] charakterlichen bzw. persönlichen Eignung für den Polizeidienst bestehen”, heißt es im Beschluss.
Video-Tipp: Ab in die Ritze! Mann versteckt sich im Sofa vor der Polizei
Gespielte Festnahme – echtes Karriere-Aus
Auf den Videos ist zu sehen, wie die Polizistin sogar eine Festnahme nachstellt – ein Gast mimt den Drogendealer, sie spielt die Beamtin. Was für die Feiernden lustig wirkt, wiegt für das Gericht schwer. „Dieses außerdienstliche Fehlverhalten [schädigt] das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig”, erklärt das Verwaltungsgericht.
Auch das Polizeipräsidium, das die Frau entlassen hatte, sieht den Vorfall als massiven Fehltritt. Der Grund: Wer Uniform im Spaß-Kontext nutzt, macht sich aus Sicht der Behörde unglaubwürdig. Das Gericht betont: „Zumal es im Zeitalter sozialer Medien ohne weiteres über den Kreis der Gäste, die an der Feier teilgenommen haben, hinaus bekannt werden kann.” Genau das könnte das Vertrauen in die Polizei dauerhaft untergraben.
Lese-Tipp: Vier Tage im Aufzug! Polizei rettet Osnabrücker aus eigenem Fahrstuhl
Noch ist der Fall nicht endgültig abgeschlossen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Frau Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen. Ob sie ihre Polizeikarriere damit noch retten kann, ist aber mehr als fraglich. (nha)
Verwendete Quellen: Verwaltungsgericht Düsseldorf