Manche Bürger in Brandenburg müssen bis zu 251 Euro blechen

Notruf 112! Der Rettungswagen kostet ab Montag Geld

In Brandenburg gab es in der Nacht gleich mehrere schwere Böller-Unfälle. (Symbolbild)
Acht Landkreise in Brandenburg könnten den Bürgern Notrufe schon bald in Rechnung stellen. In Märkisch-Oderland sollen Patienten schon ab kommender Woche zahlen - auch rückwirkend.
Moritz Frankenberg/dpa

Wer Hilfe braucht, muss zahlen!
Gleich acht Landkreise in Brandenburg wollen ihre Bürger zur Kasse bitten, wenn sie den Notruf 112 wählen und der Rettungswagen kommt. Und dabei ist völlig egal, ob die Sanitäter den Patienten am Ende ins Krankenhaus bringen oder nicht. RTL.de erklärt, um wie viel Geld es geht und was überhaupt dahintersteckt.

Jahrelanger Streit um Ausgaben für Fehlfahrten von Rettungswagen

Auslöser der irren Entwicklung ist ein jahrelanger Streit zwischen Krankenkassen und Landkreisen, wie die „Märkische Allgemeine” berichtet. Es geht, wie so oft, ums liebe Geld. Konkret: darum, wer für sogenannte „Fehlfahrten” bezahlen muss. Das sind Rettungswagen-Einsätze, bei denen der Patient am Ende nicht ins Krankenhaus gebracht werden muss.

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Normalerweise regeln Landkreise und Kassen untereinander, wie die dabei entstandenen Kosten verrechnet werden, so die Zeitung weiter. Was andernorts klappt, bekommen acht Landkreise - Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oder-Spree, Barnim und Oberhavel - aber nicht hin. Daher hätten die Kassen zum Jahreswechsel Festbeträge eingeführt. Sie zahlen nur noch einen Anteil für Rettungswageneinsätze. Den Rest zahlt der jeweilige Landkreis, was zu Defiziten in den klammen Haushalten führe, heißt es weiter.

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Rettungsdienst-Sprecher: Festbeträge sind rechtswidrig

Daher hat jetzt der erste Landkreis angeordnet, dass künftig jeder Einsatz von demjenigen bezahlt werden muss, der den Notruf gewählt hat. Kommt ein Rettungsfahrzeug zum Einsatz, sind das ab kommenden Montag (17. März) 198 Euro. Noch teurer wird es, wenn der Notarzt kommt, dann werden 251 Euro fällig, heißt es unter Berufung auf den Chef des Rettungsdienstes in Märkisch-Oderland.

Für Daniel Werner, den Geschäftsführer der Rettungsdienste in Märkisch-Oderland, sind die Festbeträge „rechtswidrig, weil die Patienten in die finanzielle Pflicht genommen werden“. Wie er auf RTL-Anfrage erklärt, gebe es in seinem Landkreis pro Jahr etwa 100 Fehlfahrten. Er rechnet nicht damit, dass die neuen Maßnahmen große Auswirkungen haben werden. „Ich glaube, Patienten werden so oder so weiterhin anrufen. Wenn der Krankenwagen losgeschickt wird, wird das einen Grund haben“, findet er.

Johannes Wagner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg, sieht das anders. Er befürchtet „große Unsicherheit und womöglich eine Angst bei Menschen, die sich in einer Lage befinden, in der sie einen Krankenwagen anrufen müssen“. Dies könne „fatale Auswirkungen“ haben, wenn Betroffene in einer Notsituation zögern, aus Angst große Summen bezahlen zu müssen. Wie Werner bezeichnet auch Wagner die Festbeträge als rechtswidrig. „Sie sollten aufgehoben werden“, erklärt er. (rsa; red)