Der Begriff Gesundheitssystem bezieht sich auf die Organisation und Realisierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen in einem Land. Zentrale Akteure sind die Krankenkassen, Pflegekassen, Krankenhäuser und Ärzte. Die Fragen nach der Finanzierung des Systems und der Versorgungsqualität sind grundlegend für die Beschreibung eines Gesundheitssystems.
Wie ist das deutsche Gesundheitssystem aufgebaut?
Grundpfeiler des deutschen Gesundheitssystems sind die Krankenversicherungen. Die meisten Menschen in Deutschland sind verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Wer Arbeitnehmer ist und die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet, ist der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Bestimmte Berufsgruppen, Selbstständige und Angestellte mit einem hohen Einkommen können in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Arbeitgeber leisten ihren finanziellen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse in etwa der gleichen Höhe wie die Arbeitnehmer. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nicht von der Höhe des Einkommens abhängig.
Kritik am deutschen Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem ist wird häufig kritisiert. Vor allem die Problematik der flächendeckenden Versorgung durch Hausarztpraxen wurde in den 2010er-Jahren in Expertengruppen und in der Öffentlichkeit heftig diskutiert. Der Fachkräftemangel betrifft Ärzte ebenso wie Pflegepersonal. Insbesondere in ländlichen Gegenden existieren zu wenig Hausarztpraxen, da junge Ärzte in Großstädten höhere Verdienstchancen vermuten. Der demografische Wandel ist eine weitere Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem. Auf der einen Seite wird die Bevölkerung immer älter, wodurch sich die Anzahl an Krankheitsfällen erhöht. Auf der anderen Seite entscheiden sich zu wenig junge Menschen für eine Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich.
Das Sozialprinzip im deutschen Gesundheitssystem
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach dem Sozialprinzip organisiert. Alle Versicherten zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. Die Arbeitgeber übernehmen ihrerseits den sogenannten Arbeitgeberanteil. Im Krankheitsfall hat jeder Versicherte unabhängig von den von ihm geleisteten Beiträgen den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Krankenkassen entlohnen die Krankenhäuser, die Ärzte und andere medizinische und pflegerische Einrichtungen nach festgelegten Kriterien für ihre Arbeit. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Dienstleistern und den Krankenkassen.