Verantwortliche hoffen auf SignalwirkungWegen zu hoher Mieten! 26.000 Euro Bußgeld in Berlin verhängt

Wohnen ist für viele Menschen in Berlin sehr teuer. (Archivbild)
Wohnen ist für viele Menschen in Berlin sehr teuer. (Archivbild)
Monika Skolimowska/dpa

Diese Rechnung ging wohl nicht auf!
Eine Wohnungseigentümerin verlangt rund 190 Prozent mehr Miete als erlaubt. Das Wohnungsamt reagiert mit einem Bußgeld – und setzt damit nach Ansicht des Bezirks ein Zeichen.

Insgesamt muss die Vermieterin fast 50.000 Euro blechen

Wegen einer völlig überhöhten Miete muss eine Berliner Wohnungseigentümerin ein Bußgeld von mehr als 26.000 Euro bezahlen. Es ist der erste rechtskräftige Bußgeldbescheid in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Mietwuchers, wie der Bezirk mitteilte.

Für die 38-Quadratmeter-Wohnung in Friedrichshain lag die Miete rund 190 Prozent über dem laut Mietspiegel ortsüblichen Niveau – doch sind nur maximal 20 Prozent erlaubt. Als Bußgeld hat das Wohnungsamt daher nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 26.253,50 Euro festgesetzt. Und obendrauf kommen noch 22.264,08 Euro zu viel gezahlte Miete, die nun erstattet werden müssen. Das Geld steht der ehemaligen Mieterin zu, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt. Sie wird vom Ausgang des Verfahrens informiert.

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Zunächst hatte die Vermieterin noch Einspruch gegen das Bußgeld erhoben, diesen aber einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung am Donnerstag (9. Oktober) zurückgenommen – damit wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

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Bezirk hofft auf Signalwirkung

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Regine Sommer-Wetter (Linke) sprach von einem guten Tag für Mieterinnen und Mieter. „Ich hoffe, dass der heutige Bescheid Vorbildwirkung für andere Bezirke im Wirken gegen überhöhte Mietpreise in Berlin haben wird.”

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Erst Anfang März hat der Senat eine Mietpreis-Prüfstelle eingerichtet – für alle, die das Gefühl haben, zu viel Miete zu zahlen. Möglich sind telefonische Beratungsgespräche als auch solche vor Ort. Im ersten halben Jahr wurden in mehr als 93 Prozent der geprüften Fälle eine überhöhte Miete festgestellt. (dpa/vho)

Verwendete Quelle: dpa