Dabei hat er sogar gestanden
Gynäkologie-Student wird nach Vergewaltigung nicht bestraft - das ist der Grund!
Weil er „jung und begabt“ ist!
Der belgische Student, der in den örtlichen Medien nur V. genannt wird, hat am 8. November 2023 seine Studienkollegin vergewaltigt. Vor Gericht gesteht er sogar die Tat. Bestraft wird er trotzdem nicht. Die Urteilsbegründung: „Er ist ein begabter junger Mann.“
Gynäkologie-Student aus Belgien vergewaltigt Kommilitonin
Viel ist über den Täter nicht bekannt. V. studiert an der belgischen Universitätsklinik von Löwen (UZ Leuven) Gynäkologie, stecke mitten in der Facharztausbildung, sei erfolgreich. In der Nacht des 8. November 2023 kommt es dann zu einer Party auf dem Uni-Gelände. Das spätere Opfer von V. soll stark alkoholisiert sein. Ob sie unter Drogen gesetzt wurde, kann nicht mehr ermittelt werden. Auf den Überwachungskameras sei zu sehen, wie sie von der Party ins Freie stolpere, berichten belgische Medien übereinstimmend.
Gegen 4.45 Uhr fällt sie dem Gynäkologie-Studenten in die Arme. Laut seinen Aussagen habe er zunächst versucht, ihre Freundinnen zu erreichen, damit sie sicher nach Hause komme. Jedoch ohne Erfolg. Schließlich nimmt der 24-Jährige sie mit zu sich. Dort wacht die junge Studentin am Morgen auf, neben V. – sie könne sich jedoch nicht daran erinnern, wie sie in seinem Bett landete, kenne V. nicht. Er habe ihr dann erklärt, dass sie ziemlich betrunken gewesen sei und er ihr geholfen habe.
Die Frau ist jedoch sofort misstrauisch. Zurecht, wie sich jetzt vor Gericht zeigt. Denn V. nutzt die Lage aus: Er vergewaltigt sie. „Sie hatte absolut nicht die Absicht, sexuelle Beziehungen einzugehen“, erklärt ihre Anwältin nach der Urteilsverkündung. „Zudem war sie völlig einwilligungsunfähig. Meine Mandantin war völlig neben der Spur und befand sich in einem verletzlichen Zustand, der missbraucht wurde.“ Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Haftstrafe. Für die Tat gibt es zahlreiche Beweise. Zudem räumt V. vor Gericht ein, dass das Opfer nicht einwilligungsfähig gewesen sei.
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Gynäkologie-Student gesteht Vergewaltigung – bestraft wird er trotzdem nicht
Auch das Gericht sieht es als erwiesen an, dass es sich um eine Vergewaltigung handelt. „Er hat unbestreitbar die Grenzen des Erlaubten überschritten“, heißt es im Urteil. Der Richter entscheidet jedoch, kein Strafmaß zu verhängen. Darum wird der Student trotz der Verurteilung wegen Vergewaltigung weder eine Geldstrafe zahlen noch eine Freiheitsstrafe verbüßen oder Bewährungsauflagen einhalten müssen. Und auch keinen Eintrag ins Strafregister bekommen. Der unfassbare Grund: „Er ist ein begabter junger Mann.“ Und eine Strafe würde seine Karriere beenden, erklärt der Richter.
Damit geht der Richter auf den Antrag einer Strafaussetzung für den Medizinstudenten ein. Denn mit einer Gefängnisstrafe könnte er nicht als Mediziner arbeiten. „Ich bedauere, dass sie den Kontakt zwischen uns als Grenzüberschreitung empfunden hat. Ich bin bereit, gemeinsam alle offenen Fragen zu klären“, liest V. in einem Brief vor Gericht vor. „Ich verspreche hiermit, dass sich so etwas nie wieder ereignen wird.“ Der Mann soll weiterhin in psychologischer Betreuung sein und 3500 Euro Schadenersatz zahlen.
Und damit nicht genug: Vor allem die Erklärung seiner Verteidigerin macht fassungslos: „Ich glaube, mein Klient hat das alles selbst nicht ganz verstanden. Er hat den kurzen Geschlechtsverkehr auch selbst abgebrochen, weil er zu müde war. Das war alles eine Fehleinschätzung seinerseits.“
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„Unsere ersten Gedanken gelten dem Opfer“: Trotz Urteil – Universität suspendiert Vergewaltiger
V. kann seine Karriere als angehender Gynäkologe somit weiter verfolgen. Ob das jedoch an seiner alten Universität möglich ist, ist unklar. „Unsere ersten Gedanken gelten dem Opfer. Gemeinsam mit der KU Leuven informieren wir uns über das Gerichtsurteil und überlegen, wie wir damit umgehen“, sagt Chefarzt Gert Van Assche der niederländischen Zeitung AD. „Inzwischen haben wir Vorsichtsmaßnahmen getroffen, was bedeutet, dass der betroffene Arzt vorübergehend von unserem Krankenhaus suspendiert wurde.“ (jow)