Prozess in BochumCold Case nach sechs Jahren vor Gericht: Was geschah mit Anita S.?

Mehr als sechs Jahre lang blieb das Schicksal von Anita S. aus Bochum ein Rätsel.
Die 35-Jährige verschwand im Winter 2019 spurlos, jahrelang fehlte jede heiße Spur. Nun muss sich ihr damaliger Freund vor dem Landgericht Bochum verantworten.
Prozess beginnt nach jahrelangem Cold Case
Sechseinhalb Jahre nach dem spurlosen Verschwinden der 35-jährigen Anita S. aus Bochum hat am Mittwoch der Prozess gegen ihren damaligen Freund begonnen. Die Anklage lautet auf Totschlag. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, seine Partnerin in der Nacht auf den 8. Dezember 2019 in Witten im Ennepe-Ruhr-Kreis im Streit getötet zu haben.
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Der Fall galt jahrelang als sogenannter „Cold Case” - als ungeklärter Kriminalfall. Im Februar 2023 war dann jedoch der skelettierte Schädel der Frau gefunden worden, der laut Anklage Spuren scharfer Gewalt aufweist. Zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht hat sich der deutsche Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger Egbert Schenkel sagte am Rande des Verfahrens: „Er hat von Anfang an gesagt: Er hat mit dem Verschwinden von Anita S. nichts zu tun.”
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„Leichnam nachträglich zerteilt”
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Anita S. entweder durch einen Stich mit einem 5 Millimeter breiten Gegenstand in den Hals „oder auf andere Weise” getötet wurde. In der Anklage heißt es dazu: „Soweit er Anita S. nicht mit einem Werkzeug getötet hat, hat er deren Leichnam nachträglich zerteilt.” Der Schädel der 35-Jährigen war rund 400 Meter vom Wohnort des Angeklagten gefunden worden.
Laut Anklage waren die beiden seit Ende 2019 ein Paar. Die Beziehung soll jedoch von Alkohol- und Drogenkonsum sowie von Gewalt geprägt gewesen sein. Der Angeklagte hatte bereits vom 4. bis zum 14. Februar 2020 vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen, wurde in Ermangelung von Beweisen aber wieder freigelassen. Im Februar dieses Jahres ist er dann erneut festgenommen worden.
Das Bochumer Schwurgericht hat für den Indizienprozess vorerst zehn Verhandlungstage bis zum 3. September terminiert. Im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags drohen fünf bis 15 Jahre Haft.
Verwendete Quelle: dpa
































