Neues Gesetz Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept? Wer diese jetzt in der Apotheke bekommt!

Wird der Gang zum Arzt etwa überflüssig?
Bisher durften verschreibungspflichtige Medikamente nur unter Abgabe eines Rezepts in der Apotheke abgeholt werden. Doch mit dem neuen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am 1. Juli 2026 veröffentlicht wurde, wird das plötzlich möglich – allerdings nur in bestimmten Fällen und unter strengen Voraussetzungen!
Wirksam seit 2. Juli 2026! Diese Änderungen bringt das neue Apothekengesetz
Wer kennt das nicht? Das Rezept ist abgelaufen, der Arzt hat geschlossen oder ein Termin ist erst in einigen Tagen frei. Gerade bei Medikamenten, die täglich eingenommen werden müssen, kann das schnell zum Problem werden. Genau hier setzt das neue Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) an: Die Bundesregierung will den Apotheken mehr Kompetenzen geben, damit sie wichtige Versorgungslücken schließen können.
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Geschulte Apotheker dürfen künftig unter anderem Blut abnehmen und Erwachsene gegen bestimmte Krankheiten impfen.
Für viele Patienten dürfte aber vor allem diese Neuerung interessant sein: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Apotheken ab dem 2. Juli erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente sogar ohne aktuelles Rezept herauszugeben – doch die Vorgaben hierfür sind streng!

Voraussetzungen! Wann Apotheken Medikamente ohne Rezept herausgeben dürfen
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept herausgeben – wenn es sich um eine dringend notwendige Anschlussversorgung handelt.
Die folgenden Voraussetzungen müssen dabei zwingend erfüllt sein:
Das Medikament wurde dem Patienten bereits seit mindestens drei Quartalen verschrieben.
Die bisherige Verordnung kann nachgewiesen werden – zum Beispiel über die elektronische Patientenakte.
Die Behandlung darf nicht unterbrochen werden – also die Einnahme muss dringend fortgesetzt werden.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, darf die Apotheke das Medikament herausgeben, dann aber auch „einmalig in der kleinsten in der Apotheke vorrätigen Packungsgröße”, so steht es im geänderten § 48a des Arzneimittelgesetzes (AMG). Der Gang zum Arzt wird mit der neuen Gesetzesregelung also keinesfalls ersetzt!
Hinzu kommt: Bestimmte Medikamente sind von der neuen Regelung ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Arzneimittel, die ein hohes Suchtpotenzial bergen.
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Medikamente ohne Rezept abholen – wer übernimmt die Kosten?
Wer chronisch krank ist und dringend sein Medikament benötigt, kann dieses jetzt zwar einmalig in der Apotheke abholen, muss dafür aber auch die Kosten zahlen. Wie die pharmazeutische Zeitung schreibt, ist die Anschlussversorgung „grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung”.
Da hilft auch kein später nachgereichtes Rezept: Die bereits erfolgte Abgabe bleibt eine Selbstzahlerleistung und kann nicht nachträglich über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
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Medikamenten-Abgabe bei akuten Erkrankungen – auch bald ohne Rezept möglich?
Das Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter: Es schafft erstmals die Grundlage dafür, dass Apotheken künftig auch bei bestimmten akuten Erkrankungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen.
Welche Krankheiten und welche Medikamente darunter fallen, steht allerdings noch nicht fest. Das Bundesgesundheitsministerium will diese Details später per Rechtsverordnung regeln.
Bis Patienten davon profitieren können, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll dem Gesundheitsministerium zunächst Empfehlungen vorlegen. Dafür hat es Zeit bis zum 2. Juli 2027. Erst danach kann das Ministerium die konkrete Rechtsverordnung erlassen.
Verwendete Quellen: Bundesgesetzblatt, Pharmazeutische Zeitung
































