Vorsicht, Abzocke!Versteckte Gebühr: Warum ihr die Restaurantrechnung auf Mallorca genau checken solltet

Das fand der Urlauber schon ziemlich frech!
Ein deutscher Mallorca-Liebhaber gönnt sich an der Playa de Muro ein Abendessen mit Meerblick. Doch zu Hause entdeckt er auf seiner Rechnung einen zusätzlichen Aufschlag von zehn Prozent. Jetzt stellt sich die Frage: War das überhaupt zulässig?
Mallorca: Was tun bei überraschendem Aufschlag im Restaurant?
32 Euro für einen Cäsarsalat, 30 Euro für einen griechischen Salat und 7 Euro für ein Sauerteigbrötchen. Dass sein Abendessen an der Playa de Muro nicht günstig wird, ist Peter L. bewusst, berichtet das Mallorca Magazin.
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Was den deutschen Teilzeit-Residenten nach eigenen Angaben aber überrascht, entdeckt er erst später auf seiner Rechnung: Das Restaurant „NU“ hat zusätzlich zehn Prozent berechnet.
„So was ist mir noch nicht passiert“
Peter L. berichtet dem „Mallorca Magazin“, die zusätzliche Position sei ihm beim Bezahlen zunächst nicht aufgefallen. Erst zu Hause habe er bemerkt, dass der Betrag aufgeschlagen worden war.
„Ich gehe seit über 30 Jahren in Restaurants auf Mallorca essen – und so was ist mir noch nicht passiert!“, sagt er dem Magazin.
Das Restaurant widerspricht allerdings dem Eindruck einer verpflichtenden Gebühr. Eine Chefkellnerin erklärt auf Anfrage des „Mallorca Magazins“, Gäste könnten den Betrag ablehnen oder verändern. Das Geld gehe an das Team und finanziere unter anderem einen DJ.

Für Hinweis muss man Suchen
Auf der digital abrufbaren Speisekarte findet sich laut Bericht tatsächlich ein Hinweis auf den zehnprozentigen Zuschlag, allerdings erst weit unten. Das Restaurant beschreibt ihn demnach als Aufpreis für einen bestimmten Bereich des Lokals.
Die spanische Verbraucherorganisation OCU stellt klar: Eine pauschale Gebühr für Tischservice oder Gedeck darf ein Restaurant nicht zusätzlich verlangen, weil dieser Service bereits im Preis enthalten ist. Ein Terrassen- oder Bereichszuschlag kann dagegen zulässig sein, wenn er vorher klar in der Karte ausgewiesen wird .Auch Trinkgeld bleibt in Spanien freiwillig.
Was tun, wenn so ein Aufschlag auf der Rechnung auftaucht?
Wer einen unerwarteten Zuschlag entdeckt, sollte die Rechnung zunächst genau prüfen und sich zeigen lassen, wo die Gebühr auf der Speisekarte angekündigt wurde. Ist der Aufpreis dort nicht klar ausgewiesen, können Gäste ihn beanstanden.
Die OCU rät außerdem dazu, den Kassenbon aufzubewahren und am besten auch ein Foto der Speisekarte mit den angegebenen Preisen zu machen. Lässt sich der Streit im Restaurant nicht klären, können Gäste eine offizielle Beschwerdebescheinigung, die sogenannte „Hoja de Reclamaciones“, verlangen. Verweigert das Lokal diese, kann laut OCU sogar die örtliche Polizei hinzugezogen werden.
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Für Urlauber gilt deshalb: Rechnung nicht nur bezahlen, sondern kurz kontrollieren. Gerade bei Zuschlägen lohnt sich ein genauer Blick auf den Bon und die Speisekarte. Falls dort plötzlich eine zusätzliche Gebührt auftaucht, die vorher irgendwo klar angekündigt wurde, solltet ihr direkt nachfragen und euch den Aufschlag erklären lassen.
Verwendete Quellen: Mallorca Magazin, OCU
































