"Generelle Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland"
Verfassungsschutz stuft AfD-Jugend als rechtsextremistische Bestrebung ein

Sie sind Verfassungsfeinde! Mit diesem Urteil muss sich nun die Jugendorganisation der AfD auseinandersetzen. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gruppierung inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Verfassungsschutz: JA verfolgt rechtsextremistische Bestrebungen
Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Mittwoch mitteilte, werden neben der Jungen Alternative (JA) nunmehr auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“- von der Behörde entsprechend eingestuft. Alle drei Vereinigungen waren bislang als rechtsextremistische Verdachtsfälle vom Inlandsnachrichtendienst bearbeitet worden.
Lese-Tipp: Von der Anti-Euro-Partei zur Anti-Migrationspartei: Wie die AfD das Land verändert hat
„Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. „Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.“
"JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept"
In der Mitteilung seiner Behörde heißt es: „Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht“. Migranten außereuropäischer Herkunft würden von der Jungen Alternative als „grundsätzlich nicht integrierbar“ ausgegrenzt. Insbesondere Zuwanderern mit - vermeintlich - muslimischem Hintergrund würden in pauschaler Weise negative Eigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt. Der JA gehe es bei der Diffamierung und Verunglimpfung politischer Gegner offensichtlich nicht um eine politische Auseinandersetzung, „sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“.
AfD kann Einstufung nicht verhindern
Die AfD hatte versucht, die Beobachtung der JA und der Gesamtpartei als Verdachtsfall jeweils mit juristischen Mitteln zu verhindern. Beide Klagen scheiterten jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Partei legte später Berufung gegen die Urteile ein. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.
Lese-Tipp: Bremer Wahlleitung lässt keine AfD-Liste zu
Bei einem Verdachtsfall liegen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern. Das Bundesamt kann auch bei Verdachtsfällen bereits unter strengen Voraussetzungen schon nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also heimlich Informationen beschaffen – etwa durch Observation oder das Anwerben von Informanten. Nach einer gewissen Zeit, deren Dauer auf Bundesebene nicht gesetzlich geregelt ist, entscheidet der Verfassungsschutz, ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht. (dpa/eon)
Politik & Wirtschaftsnews, Service und Interviews finden Sie hier in der Videoplaylist
Spannende Dokus und mehr
Sie lieben spannende Dokumentationen und Hintergrund-Reportagen? Dann sind Sie bei RTL+ genau richtig: Sehen Sie die Geschichte von Alexej Nawalny vom Giftanschlag bis zur Verhaftung in „Nawalny“.
Außerdem zur aktuellen politischen Lage: „Krieg in der Ukraine – So hilft Deutschland“ und „Klima-Rekorde – Ist Deutschland noch zu retten?“
Spannende Dokus auch aus der Wirtschaft: Jede sechste Online-Bestellung wird wieder zurückgeschickt – „Retouren-Wahnsinn – Die dunkle Seite des Online-Handels“ schaut hinter die Kulissen des Shopping-Booms im Internet.