Verbraucherschutz verklagt Deutsche Bahn

Bald gute News für Bahncard-Kunden?

ARCHIV - 08.12.2023, Thüringen, Erfurt: Ein Mann hat eine BahnCard 25 in der Brieftasche. (zu dpa: «Verbraucherschützer verklagen Bahn wegen Bahncard-Regeln») Foto: Martin Schutt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Verbraucherschützer verklagen Bahn wegen Bahncard-Regeln
dpa, Martin Schutt

Könnt ihr bald endlich aufatmen?
Wer eine (Probe)-Bahncard hat, und vergisst sie rechtzeitig zu kündigen, hat den Vertrag gleich für ein weiteres Jahr an der Backe. Das finden Verbraucherschützer nicht richtig und klagen jetzt gegen die Bahn.
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Bahncard müsse innerhalb von vier Wochen kündbar sein

Eigentlich sind bestimmte Verträge nach Ablauf einer Mindestlaufzeit mit Monatsfrist kündbar. Die Bahncard verlängert sich aber um ein weiteres Jahr. Verbraucherschützer finden aber die Kündigungsfrist unzulässig. Das Unternehmen verstößt damit gegen ein Gesetz, das Verbrauchern eigentlich ermöglichen solle, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen, sagt Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.

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Auswirkungen auf Tausende Bahncard-Abos

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist für den Juni angesetzt. „Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben“, sagt Weinsheimer.

Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutzt und merkt, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen. Jetzt solle Rechtssicherheit geschaffen werden - im Zweifel auch am Bundesgerichtshof. Die Bahn äußert sich bisher nicht zu dem Fall. Man habe bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zugestellt bekommen und könne sich daher dazu derzeit nicht äußern, heißt es von einer Bahn-Sprecherin.

Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Das sei aber nicht rechtssicher, sagte Weinsheimer.

Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo in eine normale Bahncard über. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden. Hier kommt es aus Sicht der Verbraucherschützer aber zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse.

Die Bahn weist darauf hin, dass die Konditionen der Probe-Bahncard transparent im Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben seien.

Kündigung jetzt möglich - aber mit Risiko

Betroffene können schon jetzt pro Forma kündigen, sagt Verbraucherschützer Weinsheimer. Die Kündigung werde vermutlich abgewiesen - wenn man seine Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutze, habe man aber unter Umständen Erstattungsansprüche. Das sei rechtlich aber kompliziert. Die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen, sei nicht ratsam.

Konkret geht es um ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz. Demnach können Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. „Die Bahn ist der Meinung, dass das für die Bahncard nicht gilt“, sagt Weinsheimer. Im Grunde argumentiere der Konzern, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Das sei aber kein Indiz dafür, dass sie korrekt seien.

Außerdem habe der BGH vor über zehn Jahren festgestellt, dass es sich bei der Bahncard um einen Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis handele, auf die das Gesetz eigentlich abziele. Die BGH-Entscheidung sei aber vor dem Gesetz ergangen, erklärt Weinsheimer. „Wir glauben, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Bahncard trotzdem greift.“ (eku/dpa)

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