Prozess vor dem Landgericht Gera
Verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs: Pädophiler Kindertraumatherapeut muss in Haft
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Zwei Jahre und vier Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs und Anfertigung von Kinderpornographie - so lautet das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bei Gera. Der zur Tatzeit 57-Jährige hat zahlreiche Fotos vom Intimbereich eines schlafenden zehnjährigen Mädchens angefertigt, das sich in der Obhut der Einrichtung befand. Außerdem hat er mehrere Fotos vom Intimbereich eines weiteren minderjährigen Mädchens gemacht und das Kind auch im Innenschenkelbereich angefasst.
Richterin: Täter wusste, dass Mädchen schwer traumatisiert ist
Der heute 60-Jährige stand seit Mitte Januar vor dem Landgericht Gera. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Täter-Anwalt Thomas Siegel sagte: "Wenn man die Bilder und das Spektrum des Missbrauchs sieht, bewegen wir uns trotzdem noch im unteren Bereich", sagte der Anwalt. Die Bilder hätten keine Hinweise auf Geschlechtsverkehr oder ähnliche Handlungen gegeben.
Die Staatsanwaltschaft wies die Forderung der Verteidigung nach Bewährung zurück. Staatsanwalt Andreas Pretzel sagte, es sei zu befürchten, dass der Mann weitere Straftaten begehen könnte. Er habe über viele Jahre nach dem gleichen Muster gehandelt. Der Angeklagte selbst äußerte sich im gesamten Prozess nicht zu den Vorwürfen.
Urteil noch nicht rechtskräftig - Täter bleibt in Haft
Die Vorsitzende Richterin Christina Lichius sagte, schwerer sexueller Missbrauch sei "nicht feststellbar" gewesen. Die Kammer habe zudem zu Gunsten des heute 60-Jährigen berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war.
Allerdings habe der Mann gewusst, dass es sich bei dem Mädchen um ein schwer traumatisiertes und geschädigtes Kind gehandelt habe, ohne Kontakt zu den Eltern, als es in die Obhut der Einrichtung kam. "Das war alles dem Angeklagten bekannt, und die Kammer ist davon überzeugt, dass das berechnet werden muss."
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Bei dem Video handelt es sich um Archivmaterial von Januar 2022.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Haftbefehl hat jedoch Bestand. Der Mann, der sich seit knapp zehn Monaten in Untersuchungshaft befindet, bleibt somit inhaftiert. Es bestehe Flucht- und Wiederholungsgefahr, so die Richterin. (dpa; uvo)