Nach GerichtsurteilPreisgarantie beim Strom muss eingehalten werden - das bedeutet das Urteil für Ihr Portemonnaie

Laut einem Gerichtsbeschluss bleiben die Energieversorger an ihre Preisgarantien gebunden. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Versorger „Extra Energie“ am Dienstag, den 30. August, per einstweiliger Verfügung, seine Preise für Endverbraucher zu erhöhen, trotz bestehender Preisgarantie. Die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas dürfen somit nicht auf die Kunden umgelegt werden, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Was das genau für Kunden bedeutet, weiß RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss.
"Abgeschlossene Verträge mit Preisgarantie sollen Sicherheit geben"
Die steigenden Energiekosten sorgen bei uns Verbrauchern derzeit für mehr als nur eine Sorgenfalte. Ob Gas oder Strom – die Beschaffungskosten an den Börsen sind in den letzten Monaten extrem gestiegen. Allein beim Gas teilweise um das zehnfache im Vergleich zum Anfang des Jahres – beim Strom um das achtfache!
Die Energieversorger haben an vielen Stellen bereits die Preise angehoben und fordern schon jetzt an vielen Stellen hohe Abschlagszahlungen. In den letzten Monaten gab es auch immer wieder Ärger mit Versorgern, die versucht haben, trotz Preisgarantie Preise anzupassen. Immer begründet mit der schwierigen Situation am Markt.
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Aber: Heute wurde ein „wichtiges Signal für alle Kunden von Gas- und Stromversorgern“ gesetzt, wie RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss erklärt. Dem Versorger „Extra Energie“ wurde untersagt, seine Preise für Endverbraucher zu erhöhen. „Die abgeschlossenen Verträge mit Preisgarantie sollten Sicherheit geben. Wer sich für einen entsprechenden 12 oder 14 Monatsvertrag entschied, wollte sich den aktuellen Preis auch sichern. Im umgekehrten Falle, bei sinkenden Beschaffungspreisen wäre es sicherlich nicht zu Preissenkungen für die Kunden gekommen“, sagt Perduss.
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Wie gehe ich als Betroffener nun vor?
Haben Sie seitens des Energieversorgers Post bekommen und dieser hat trotz Preisgarantie eine Erhöhung der Gas- oder Strompreise angekündigt, so legen Sie Widerspruch ein und verweisen Sie auf den Beschluss des Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 247/22). Lassen Sie sich hier nicht abwimmeln und bestehen Sie auf Ihr Recht. Sollte sich der Versorger weigern, zu den vereinbarten Konditionen weiter zu liefern, wenden Sie sich beispielsweise an die Verbraucherzentrale oder auch an die Schlichtungsstelle Energie.
Wie finde ich einen passenden Versorger, wenn ich eine Preiserhöhung bekommen habe? Wenn Sie keine Preisgarantie haben und Ihr Versorger die Tarife anpasst, empfiehlt der Verbraucherexperte: „Vergleichen Sie die Angebote auf den klassischen Vergleichsportalen. Aber hier sollten Sie ganz genau darauf achten, dass Ihnen auch der Grundversorger in Ihrer Region angezeigt wird. Meine Erfahrung zeigt, dass aktuell viele Grundversorger deutlich günstiger sind. So lassen sich teilweise durch einen Wechsel bis zu 30% der Energiekosten sparen.“ (vdü)