Urteil in Korruptionsprozess

Sechs Jahre für ehemaligen Anti-Korruptions-Oberstaatsanwalt Alexander B.

Es klingt ironisch: Der ehemalige Oberstaatsanwalt und Leiter der Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen Alexander B. sitzt selbst unter anderem wegen Korruption und Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Urteil wurde heute im Landgericht in Frankfurt gefällt.

Sechsjährige Haftstrafe für Ex-Oberstaatsanwalt

Sechs Jahre Haft: So lautete das Urteil gegen den ehemaligen Anti-Korruptions-Staatsanwalt Alexander B am Landgericht in Frankfurt am Main. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, sich bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Der mitangeklagte Bernhard A. wurde zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Akte Alexander B.

Schon im Jahr 2005 soll sein Schulfreund Bernhard A. unter Anleitung des inzwischen suspendierten Oberstaatsanwalts die Firma „medi-transparent“ gegründet haben, die laut Staatsanwaltschaft lediglich dazu dienen sollte, sich selbst die Taschen voll zu machen.

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Die Firma erstellte Gutachten zur Ermittlung von Medizinbetrug. B. wurde vorgeworfen, Gutachtertätigkeiten direkt an „medi-transparent“ vermittelt zu haben und so für 90 Prozent der Einnahmen verantwortlich gewesen zu sein. Seine Ex-Freundin erstattete 2019 Anzeige gegen den mittlerweile 55-Jährigen. 2020 klickten dann die Handschellen.

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Angeklagter zeigte sich geständig

Bereits im Januar gab der 55-Jährige ein tränenreiches Geständnis ab. Dabei sei ihm seine Vergangenheit zum Verhängnis geworden, beteuerte B. Seine Tat sei unter anderem auf den väterlichen Missbrauch in seiner Kindheit zurückzuführen, er sei der Staatsanwaltschaft aber dankbar gewesen, seinen Fall aufgedeckt zu haben: „Aus eigener Kraft hätte ich das nicht geschafft“, sagte er. (dpa)