"Für diese Gruppe einzige vernünftige Alternative"
Niederlande wollen auch Kindern die aktive Sterbehilfe erlauben

Darf einem unheilbar krankem Menschen die begleitete Selbsttötung erlaubt werden? Diese Frage ist schon hochemotional, wenn es um Erwachsene geht. In unserem Nachbarland, den Niederlanden, soll nun auch unheilbar erkrankten Kindern die begleitete Selbsttötung erlaubt werden.
Niederländische Regierung vermutet: Betrifft nicht mehr als zehn Kinder pro Jahr
Die Regeln für das Recht auf ärztlich begleitetes Sterben sollten auch für Ein- bis Zwölfjährige gelten, teilte die Regierung in Den Haag mit. Nach Schätzungen würden pro Jahr zwischen fünf und zehn Kinder die Voraussetzungen zur Anwendung der geplanten Regelung erfüllen. "Für diese Gruppe ist die Beendigung des Lebens die einzige vernünftige Alternative zum unerträglichen und hoffnungslosen Leiden des Kindes", begründete die Regierung ihren Vorstoß.
2002 waren die Niederlande das erste Land der Welt, das Sterbehilfe unter strengen Auflagen legalisierte. Alle derartigen Anträge müssen von medizinischen Gremien geprüft werden. Mit der Novelle kommen nun Kinder jeglichen Alters für assistierten Tod in Frage. Bislang gilt es für unheilbar kranke Säuglinge bis zu ihrem ersten Geburtstag sowie für Kinder über zwölf Jahren. Im vergangenen Jahr schied ein Kind zwischen zwölf und 16 Jahren auf diesem Wege aus dem Leben. Die Niederlande sind nicht das erste Land, das ärztlich assistierte Sterbehilfe für Kinder aller Altersgruppen zulassen würde. In Belgien ist sie seit 2014 erlaubt.
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In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten
„Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann“, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Stiftung sieht Warnungen vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive Sterbehilfe somit bestätigt. „Der gesellschaftliche Gewöhnungseffekt stärkt nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen“, so Brysch. „Vielmehr führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung.“ Die deutsche Politik müsse in der aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung die Entwicklung des Nachbarlandes in den Blick nehmen, fordert Brysch.
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig. (reuters/dpa/eku)
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